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1.3 Trennungsangst

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Auf der Phänomenebene unterscheiden sich sozial ängstliche Kinder und Jugendliche von solchen mit einer Emotionalen Störung mit Trennungsangst des Kindesalters (ICD-10: F 93.0) an einem Punkt nicht: nämlich hinsichtlich der Vermeidung des Schulbesuchs bis hin zur aktiven, teilweise aggressiven Weigerung, die häusliche Umgebung zu verlassen. Jedoch sind die Gründe für dieses Vermeidungsverhalten sehr unterschiedlich: Während die sozial ängstlichen und schüchternen Kinder aus Furcht vor unvertrauten sozialen Situationen und Personen sowie wegen ihrer Bewertungsangst und Furcht vor sozialer Hervorhebung ihr häusliches Umfeld nicht verlassen wollen, möchten sich die anderen nicht von ihren engsten Bezugspersonen (in der Regel die Eltern) trennen; und zwar aus der irrationalen und unrealistischen Angst heraus, diesen Personen könnte ein Unglück zustoßen, wodurch sie diese wichtigen Bezugspersonen verlieren könnten, also von ihnen getrennt würden. Von Bedeutung ist, dass diese Sorge eines Kindes keinen realen Hintergrund aufweist, wie beispielsweise Krankheit und Tod eines engen Familienmitgliedes oder Vertreibung und Flucht mit traumatischen Trennungserfahrungen. In solchen Fällen darf eine Trennungsangst nicht diagnostiziert werden.

Selbst das Zubettgehen und Einschlafen kann bei diesen Kindern mit Trennungsschwierigkeiten verbunden sein. Eine Bezugsperson muss bei ihnen bleiben, bis sie eingeschlafen sind; oder die trennungsängstlichen Kinder wollen unbedingt im elterlichen Bett schlafen. Schlafen bei Freunden oder Klassenfahrten mit auswärtigen Übernachtungen werden gemieden oder verweigert. Weinen und Anklammern an die Bezugspersonen tritt genauso auf wie aggressives Verhalten, beispielsweise auf den Boden werfen, treten oder beißen, wenn eine Trennung unvermeidbar ist, was beim Schulbesuch der Fall ist. Durch diese Verhaltensweisen kann es leicht zu falschen Diagnosen kommen, zum Beispiel wird eine Störung mit oppositionellem Trotzverhalten diagnostiziert. So ist auch der Begriff Schulvermeidung zu unterschiedlichen psychischen Störungen gehörig und wird von Walter und Döpfner (2020) von anderen Begriffen, den Schulabsentismus betreffend, wie beispielsweise Schulverweigerung, Schulschwänzen oder Schulangst, abgegrenzt und so definiert, dass unterschiedliche, die Schulvermeidung mitverursachende Hintergründe berücksichtigt werden. Dadurch wird zugleich deutlich, dass schulvermeidendes Verhalten ein Symptom verschiedener psychischer Störungen ist und der Begriff Schulvermeidung körperlich krankheitsbedingtes Fehlen ausschließt.

Auch Kinder und Jugendliche mit einer Trennungsangst klagen oft über körperliche Symptome wie Übelkeit, Bauchschmerzen, Brechreiz und Erbrechen sowie Kopfschmerzen. Diese realen Beschwerden werden von manchen Kindern instrumentalisiert, um eine Trennungssituation, wie den Schulbesuch, zu vermeiden (Büch et al., 2015a; Suhr-Dachs & Petermann, 2013). In diesem Fall ist die Grenze zwischen körperlich begründetem Fernbleiben der Schule und psychisch bedingter Schulvermeidung fließend.

Schüchterne und sozial ängstliche Kinder in der Schule

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