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III. Vertragsrechtliche Implikationen des Datenschutzes durch Technikgestaltung
ОглавлениеKommt die technische Ausgestaltung eines datenverarbeitenden Produkts (Hard- und/oder Software), Systems oder Dienstes den datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht nach, kann dies zivilrechtliche Mängel und in der Konsequenz Gewährleistungspflichten auf Hersteller-, Entwickler- oder Veräußererseite begründen. Außerdem ist zu erwägen, ob schon vorvertragliche Pflichten des Herstellers oder Veräußerers der Software bestehen.