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Daten als Gegenleistung?

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Datengetriebene Geschäftsmodelle im Schuld- und Leistungsstörungsrecht

Thomas Riehm

Jürgen Taeger steht wie kaum ein anderer Rechtswissenschaftler für inter- und intradisziplinäres Arbeiten. Er bildet seit jeher eine personifizierte Brücke zwischen Technik und Recht und verbindet dabei die Disziplinen der Informatik und der Rechtswissenschaft. Innerhalb der Rechtswissenschaften hat er als einer der Gründerväter des modernen Datenschutzrechts und des Datenverkehrsrechts wesentliche Grundsteine für diese heute so praxisrelevanten Gebiete zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht gelegt.1 Verbunden hat er dies stets mit einem Blick auf die ökonomische Bedeutung der Datenwirtschaft und des Datenschutzrechts.2 Das begründet die Hoffnung, dass der nachfolgende Beitrag, der sich mit der schuld- und insbesondere leistungsstörungsrechtlichen Erfassung datengetriebener Geschäftsmodelle befasst, auf sein Interesse stößt.

Festschrift für Jürgen Taeger

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