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b) Cloud Services Software as a Service

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Aus dem unternehmerischen Alltag sind Cloud Services nicht mehr wegzudenken, sie sind zunehmend Bestandteile von hergebrachten IT-Outsourcing-Lösungen oder verdrängen diese gar vollständig. Ihre Verwendung ist datenschutzkonform gestaltbar.60 Dies gilt namentlich für die weitverbreiteten Segmente des Infrastructure as a Service und des Software as a Service. Jedoch können auch hier datenschutzrechtliche Mängel in der Designphase bis zur tatsächlichen Erbringung der Vertragsleistung im operativen Betrieb und im operativen Betrieb selbst relevant werden.

Festschrift für Jürgen Taeger

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