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dd) Probleme bei arbeitsteiliger Leistungserbringung
ОглавлениеVerkompliziert wird der Datenschutz durch Technikgestaltung, wenn, wie in der Praxis regelmäßig, die Leistungserbringung auf Seiten des IT-Outsourcing-Dienstleisters durch Einbindung von Unterauftragnehmern arbeitsteilig erfolgt. So tritt ein weiterer, als Unterauftragsverarbeiter mittelbarer Regelungsadressat des Art. 25 DS-GVO, in die Leistungskette ein. Sofern der Unterauftragnehmer seine Services nicht auf dem Stand der Technik hält, dies aber aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten geboten wäre, erbringt der Hauptdienstleister dem Endkunden gegenüber die vertraglichen Leistungen ebenfalls nicht dem Stand der Technik entsprechend. Hieran kann dieser regelmäßig weder faktisch noch rechtlich kurzfristig etwas ändern, insbesondere der Austausch des Unterauftragnehmers ist schon praktisch de facto unmöglich oder jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Rechtliche und wirtschaftliche Risiken kumulieren so in der Person des Hauptauftragnehmers.