Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 66
II. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
ОглавлениеSobald personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) als „Gegenleistung“ für Waren oder Dienstleistungen zugewendet werden sollen, genügt die bloße Generierung von Daten bzw. ihre Übertragung an den Anbieter nicht. Vielmehr muss er zu deren Verarbeitung auch rechtlich befugt sein. Nach dem, die DSGVO beherrschenden, Grundsatz des Verbots der Datenverarbeitung mit Erlaubnisvorbehalt14 setzt das voraus, dass entweder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht oder der Kunde eingewilligt hat. In der datenschutzrechtlichen Einwilligung liegt daher der Kern der „Leistung“ des Kunden.15