Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 67

1. Einwilligung und Widerruflichkeit

Оглавление

Nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die betroffene Person „ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben“ hat. Dabei handelt es sich nach h.M. um eine Willenserklärung,16 die die grundsätzlich rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig macht.17 Allerdings ist die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO jederzeit widerruflich; diese Widerrufsmöglichkeit kann auch vertraglich nicht ausgeschlossen werden.18 Der Widerruf berührt zwar die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitung nicht; er wirkt nur ex nunc (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).19 Für die Zukunft wird die Datenverarbeitung allerdings rechtswidrig, sofern kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand erfüllt ist, etwa nach Art. 6 Abs. 1 lit. b (Erforderlichkeit für die Erfüllung eines Vertrags) oder lit. c DSGVO (Erforderlichkeit für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen).20

In den beschriebenen Geschäftsmodellen hat der Widerruf der Einwilligung zur Folge, dass der Anbieter die aus seiner Sicht für sein Geschäftsmodell erforderlichen Daten nicht mehr verarbeiten darf, sodass das aus Sicht des Anbieters vorausgesetzte Äquivalenzverhältnis gestört wird. Infolge der Widerrufsmöglichkeit hat der Anbieter daher in allen Modellen, die auf einer Einwilligung zur dauerhaften Datenverarbeitung basieren, von vornherein keine Planungssicherheit hinsichtlich der Frage, ob er die Datenverarbeitung während der gesamten Vertragslaufzeit fortsetzen kann.21

Festschrift für Jürgen Taeger

Подняться наверх