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2. Schicksal der Gegenleistung bei Widerruf der Einwilligung

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Ausgehend von den vorstehenden Ausführungen zur Rechtsnatur einer „Vertragspflicht“ zur Einwilligung ist nun weiter zu untersuchen, wie sich der Widerruf einer Einwilligung – oder deren anfängliche Nichterteilung – auf die vertraglich vereinbarte „Gegenleistung“ auswirken.

Festschrift für Jürgen Taeger

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