Читать книгу Festschrift für Jürgen Taeger - Группа авторов - Страница 83
f) Widerruf der Einwilligung als auflösende Bedingung (§§ 158ff. BGB)
ОглавлениеEbenso wie die vorherige Einwilligung zur aufschiebenden Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden kann, kann auch der Widerruf der Einwilligung als auflösende Bedingung vereinbart werden. Diese wirkt im Zweifel ex nunc (§§ 159 Abs. 2, 159 BGB), ebenso wie der Widerruf der Einwilligung, sodass die Gegenleistung erst ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr geschuldet ist. Freilich ist für eine derartige Bedingung erforderlich, dass sie entweder ausdrücklich vereinbart ist oder zumindest aus dem Parteiwillen eindeutig hervorgeht (§§ 133, 157 BGB). Das wird nur selten der Fall sein.