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III. Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Schuldrecht

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Angesichts der zentralen Rolle der Einwilligung im Rahmen der datengetriebenen Geschäftsmodelle ist nun deren Einbettung in das allgemeine Schuldrecht zu untersuchen. Dies geschieht auf zwei Ebenen: zum einen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einwilligung selbst, zum anderen auf die Konsequenzen ihres Widerrufs.

Festschrift für Jürgen Taeger

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