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III. Arten und Funktionsweisen von Blockchains

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Die Blockchain-Technologie, obgleich in Teilen als „disruptive“ Technologie dargestellt,27 ist seit ihrer Entstehung in 200828 ein umstrittenes und in vielen Facetten diskutiertes Gebiet.29 In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird ihr zwischen einem teils zurückhaltenden Interesse und vorsichtiger Skepsis angesichts der Komplexität bei der rechtlichen Einordnung begegnet.30 Vereinfachend lässt sich die Blockchain als eine besondere Form eines Ledgers beschreiben. In der Ökonomie ist der Ledger als das Hauptbuch (oder Kassenbuch) aus dem Rechnungswesen bekannt, mit dem vor allem die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen verzeichnet wird. So wird mit der Bitcoin-Blockchain der Transfer der Bitcoin zwischen den anonymen Konten erst validiert und dann in der Blockchain dauerhaft protokolliert. Die Validierung wird nicht von einer zentralen Stelle vorgenommen, sondern von einem zufälligen Rechner, der als erster eine schwierige mathematische Aufgabe löst. Die Protokollierung der Geschäftsvorfälle zwischen den anonymen Konten geschieht durch alle Rechner im Blockchain-Netzwerk und ist jederzeit und für alle öffentlich verfügbar. Die Dokumentationsfunktion einer Blockchain lässt sich losgelöst von der Anwendung als Kryptowährung nutzen. Als Beispiele seien die Aufzeichnungen der Katasterämter genannt. Die Dokumentation der Transaktion zwischen den Parteien muss nicht zwangsläufig durch eine zentrale Institution erfolgen und könnte in eine Blockchain ausgelagert werden. Die Grundlagen der Funktionsweise jener Blockchains und ihre rechtliche Einordnung werden nachfolgend vorgestellt.

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