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2. Ausgangssituation
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Das Emittieren von ICOs stellt ein relativ junges Phänomen dar, das sich im Bereich der Blockchain-Technologie als eine Möglichkeit zur Kapitalaufnahme etabliert hat.68 Die eingangs erläuterte Blockchain-Funktionalität erlaubt auch hier einen autonomen Vollzug sowie eine weitgehende Transaktionssicherheit, was einen entscheidenden Faktor bei der Entscheidung für dieses Finanzierungsmittel darstellen dürfte. Die Beschaffung des notwendigen Kapitals vollzieht sich dergestalt, dass ein Investor Kapital bereitstellt und hierfür ein virtuelles Äquivalent, namentlich den Token, erhält.
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Token als digitale Abbildung eines Werts oder einer Rechtsvermittlung sind im Rahmen eines ICO in der entsprechenden Blockchain abgelegt, wobei sie per öffentlichem Bieterverfahren veräußert werden.69 Die Bezahlung erfolgt in Krypto- oder gesetzlicher Währung; der Preis bildet sich zunächst auf Vorgabe des Initiators nach einem „Take it or leave it“-Verfahren, im Anschluss daran durch Angebot und Nachfrage.70 Das zugrunde liegende sog. White Paper dient der Darstellung des zu finanzierenden Projekts in seinen einzelnen Facetten, namentlich der Ziele des Projekts und des entsprechenden Fahrplans, der benötigten Technik und Ressourcen, der Teilnehmer, etwaiger Investoren sowie insbesondere des Finanzierungsmodells.71 Im Unterschied zu einem IPO existieren keine gesetzlichen Vorgaben über Umfang oder Struktur des White Papers. Die autonome Ausführung erfolgt über sog. Smart Contracts. Bei Smart Contracts handelt es sich um in Blockchains implementierte Software, die zur Koordination der Vertragsabschlüsse zwischen den Parteien sowie zur Hinwirkung auf die Einhaltung der vereinbarten Pflichten eingesetzt werden.72 Anhand einer „Wenn-Dann“-Logik, die sich beliebig vorab gestalten lässt, erfolgt eine Aktion, etwa das Emittieren von Token, erst nach Erfüllung vorbestimmter Bedingungen.
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Vorteilhaft an dieser Vorgehensweise ist die nahezu unbegrenzte Erreichbarkeit potenzieller Förderer über das Internet. Gleichwohl birgt gerade dies auch hohe Risiken: Das Anlocken unerfahrener – und ggf. dem Informationsgefälle unterliegender – Investoren sowie die hohe Volatilität können hohe Verluste zum Ergebnis haben, zumal die begünstigte Anonymität häufig den Ruf der Umgehung geldwäscherechtlicher Vorgaben mit sich trägt. So sind ICOs in der Volksrepublik China vollständig verboten worden.73 Die SEC lässt in den Vereinigten Staaten ebenfalls Skepsis durchblicken und stellt daher auf eine Einzelfallüberprüfung ab.74 Auch die BaFin sah sich in ihren Verbraucherwarnungen veranlasst, die Bedeutung von Einzelfallüberprüfungen hervorzuheben.75