Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 496

VIII. Form und Darstellung der Informationen

Оглавление

29

Vorgaben für die Form und die Darstellung der Informationen finden sich für Art. 14 DSGVO ebenfalls nicht in der Vorschrift selbst, sondern ergeben sich lediglich aus Art. 12 Abs. 1, 7 und 8 DSGVO.70 Auch im Zusammenhang des Art. 14 DSGVO ist dabei auf eine verständliche Vermittlung der Informationen zu achten, sodass die betroffene Person in die Lage versetzt wird, den Umfang der Datenverarbeitung zu verstehen und gegebenenfalls ihre Betroffenenrechte sowohl dem Verantwortlichen als auch Dritten gegenüber wahrnehmen zu können.71 Dabei kann auch die Verwendung von Bildsymbolen eine Möglichkeit darstellen, die Informationen der betroffenen Person mitzuteilen.72

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх