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a) Beihilfenrecht

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Beihilfenverfahrensverordnung

Mit der Beihilfenverfahrensverordnung[112] gelingt eine wichtige Kodifikation der allgemeinen Regeln über die Anmeldung, Prüfung von und Entscheidung über Beihilfen sowie die Rückforderung unzulässiger Beihilfen, die bis dahin verstreut für die verschiedenen Sektoren geregelt war.

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