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d) Telekommunikationsrecht

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Öffnung der Telekommunikationsmärkte

Die Liberalisierung des Telekommunikationssektors beginnt mit der gegenseitigen Anerkennung der Allgemeinzulassungen von Telekommunikationsendgeräten und der Herstellung von gemeinschaftsweitem Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt.[86] Sie setzt sich fort mit der Herstellung des offenen Netzzugangs. Nach und nach wird in allen Bereichen der Telekommunikation der freie Wettbewerb eingeführt, was ein bereichsspezifisches Wettbewerbsrecht nach sich zieht. Die Mietleitungsrichtlinie von 1992[87] sieht erstmals vor, dass die Mitgliedstaaten von den Telekommunikationsorganisationen rechtlich getrennte und funktionell unabhängige nationale Regulierungsbehörden errichten. Infolgedessen wird in Deutschland die „Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post“ gegründet.[88]

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