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e) Umweltrecht

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Innovationen im Umweltrecht

Insbesondere umweltpolitische Rechtsakte veränderten das deutsche Verwaltungsrecht: Mit der Umweltinformationsrichtlinie von 1990[89] wird zum ersten Mal ein Jedermann-Recht auf Akteneinsicht eröffnet. Schon zuvor hatte die Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung[90] ein Verfahren der Ermittlung von Umweltauswirkungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt. Eine freiwillige regulierte Selbstregulierung war Gegenstand der Verordnung über die Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.[91] Sie führte zur Einrichtung beliehener privater Zulassungsstellen, welche die Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen akkreditieren und beaufsichtigen, die wiederum die Betriebsprüfungen durchführen, die zur Eintragung in das EMAS-Register berechtigen. Eine Herausforderung für das deutsche Umweltrecht stellte nicht zuletzt die FFH-Richtlinie dar, welche die Grundlage für den Biotop-Verbund „Natura 2000“ bildet.[92] Sie verlangt ein komplexes Zusammenwirken zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Die Umsetzung dieser Richtlinie verzögerte sich erheblich und führte zu zwei Verurteilungen Deutschlands im Vertragsverletzungsverfahren.[93]

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