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V. Die Verträge von Amsterdam und Nizza

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Konsolidierung

Mit den Verträgen von Amsterdam[119] und Nizza[120] erfolgt eine Konsolidierung der bisherigen Entwicklung. Gleichzeitig werden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die anstehende Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten[121] zu bewältigen.

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