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1. Änderungen im Überblick
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Vertragsänderungen
Die „Beschäftigung“ wird als eigener Politikbereich ausdrücklich ausgewiesen (Art. 125 ff. EGV). Mit dem Titel „Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr“ wird das Migrationsrecht aus der ehemaligen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres in den EGV verlagert und damit der „Gemeinschaftsmethode“ unterworfen. Gleichzeitig wird der Schengen-Besitzstand in den Rahmen der Europäischen Union einbezogen,[122] was zeigt, dass das Thema „Migration“ zu einer zentralen Herausforderung gemeinsamer Politik geworden ist. Intergouvernemental, also Angelegenheit des Rates, bleibt die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), die mit der GASP im EUV zusammengefasst wird. In Nizza wird zudem die Charta der Grundrechte der Europäischen Union feierlich proklamiert, wenn auch noch nicht verbindlich, womit die Wertegemeinschaft ein sichtbares Fundament bekommt.