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b) Agenturen

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Agenturen im Binnenmarkt

Auch in den 1990er Jahren erfolgte die Gründung weiterer Agenturen. Zu nennen sind das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt[99], die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz[100], das Gemeinschaftliche Sortenamt[101], das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union[102] und die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[103]. Die bereits 1993 gegründete Europäische Arzneimittelagentur nimmt 1995 ihre Arbeit auf.[104]

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Agenturen mit Entscheidungsbefugnissen

Erstmals finden sich unter den Agenturen auch solche mit Entscheidungsbefugnissen gegenüber Dritten, namentlich das Gemeinschaftliche Sortenamt, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und zumindest faktisch auch die Europäische Arzneimittelagentur. Agenturen mit Entscheidungsbefugnissen verfügen grundsätzlich über eine Beschwerdeinstanz.[105]

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Europol

Art. K.1 und K.3 legen die Grundlage für die Schaffung eines „unionsweiten Systems zum Austausch von Informationen im Rahmen eines Europäischen Polizeiamts (Europol)“, dessen Errichtung 1995 erfolgt.[106] Seine Aufgabe besteht in der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandelns, der Kraftfahrzeugkriminalität und des Terrorismus. Die Mitgliedstaaten benennen jeweils eine nationale Stelle für den Informationsaustausch und entsenden Verbindungsbeamte, deren Aufgabe darin besteht, die nationalen Interessen ihres Mitgliedstaats zu vertreten sowie den Informationsaustausch zwischen der nationalen Stelle und Europol zu unterstützen.

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