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d) Datenschutz
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Datenschutz
Zunehmende Bedeutung erlangt der Datenschutz. Die Datenschutzrichtlinie von 1995[117] verfolgt das Ziel, zum Abbau von Hemmnissen im Binnenmarkt ein einheitliches Schutzniveau im Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten herzustellen. Die Richtlinie sieht in Art. 28 die Einrichtung von „Kontrollstellen“ vor, welche die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrzunehmen haben. Diese Anforderung hatte eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren zur Folge. Der EuGH sah in der ministeriellen Rechtsaufsicht über die Datenschutzbeauftragten hinsichtlich der Überwachung im nichtöffentlichen Bereich einen Verstoß gegen das Erfordernis „völliger Unabhängigkeit“.[118] Den Einwand, das Demokratieprinzip fordere diese Aufsicht, wies der EuGH zurück. Die demokratische Legitimation unabhängiger Stellen könne auch in anderer Weise hergestellt werden, etwa durch die parlamentarische Bestimmung des Leitungspersonals und regelmäßige Rechenschaftsberichte gegenüber dem Parlament.