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1. Änderungen im Überblick
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Vertrag von Maastricht
Mit dem Vertrag von Maastricht[94] erfolgte ein weiterer Schritt auf dem Weg von der Wirtschafts- zur Wertegemeinschaft.
Unter dem Dach der Europäischen Union wird die EWG als Europäische Gemeinschaft (EG) weitergeführt. Daneben treten als zweite Säule die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und als dritte Säule die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Die Umbenennung von EWG in EG ist programmatisch: Art. F statuiert erstmals ausdrücklich die Achtung der Grundrechte wie sie in der EMRK gewährleistet sind und aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten folgen, womit die EuGH-Rechtsprechung eine Grundlage erhält. Die Unionsbürgerschaft wird eingeführt und die Mitwirkungsbefugnisse des Europäischen Parlaments werden erheblich ausgeweitet. Zur Realisierung der Währungsunion werden die Europäische Zentralbank und ein Europäisches System der Zentralbanken geschaffen. Zudem finden sechs neue Politikbereiche Eingang in den EGV: die Transeuropäischen Netze (Art. 129b ff.), Industrie (Art. 130), Verbraucherschutz (Art. 129a), allgemeine und berufliche Bildung und Jugend (Art. 126 f.) sowie Kultur (Art. 128) und Gesundheitswesen (Art. 129).