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I. Struktur des europäischen Verwaltungsrechts

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Schichten des europäischen Verwaltungsrechts

Das europäische Verwaltungsrecht besteht aus verschiedenen Schichten.[3] Hierzu gehören das Recht der Europäischen Eigenverwaltung, das zu untergliedern ist in das Recht der inneren Organisation und das Recht, das gegenüber Dritten vollzogen wird; des Weiteren das Unionsrecht, das von mitgliedstaatlichen Behörden im Vollzug von Verordnungen oder von Richtlinien in ihrer nationalrechtlichen Gestalt angewendet wird. Auf Sekundärrecht beruht auch das Zusammenwirken der mitgliedstaatlichen Behörden untereinander oder mit Einrichtungen der Europäischen Union, wobei regelmäßig horizontale und vertikale Kooperationsbeziehungen zusammentreffen. Schließlich findet nationales Recht zur Verwirklichung unionsrechtlicher Vorgaben unter Beachtung unionsrechtlicher Vollzugsprinzipien Anwendung.

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