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6. Verkehr und Post

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Deutsche Reichsbahn

Das Reichsverkehrsministerium gliederte sich in drei Abteilungen und war ohne unmittelbaren Vorläufer. In seine Zuständigkeiten fiel die Eisenbahn, die es in der Reichsverwaltung zuvor nur in Elsass-Lothringen und für Militäreisenbahnen gegeben hatte. Die Staatsbahn wurde mit der Deutschen Reichsbahn durch das Reichsbahngesetz vom 30. August 1924[125] gegründet. Im europäischen Maßstab war das nach der Schweiz (1902), Dänemark (1885) sowie Österreich (1923) und vor Belgien (1926), den Niederlanden und Frankreich (beide 1938). Diese „Verreichlichung“ war kompliziert, auch weil die Eisenbahnen, die vor dem Krieg erhebliche Überschüsse erzielten, mit Reparationsforderungen aus dem „Dawesplan“ konfrontiert wurden, bis 1932 1 Mrd. RM jährlich.[126] Die Reichsregierung hatte bis zum 1. April 1921 (Art. 171 WRV) keinen unmittelbaren Einfluss auf die Staatsbahnen der Länder. Zunächst wurden am 1. April 1920 die Staatsbahnen der Länder Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen, Hessen, Mecklenburg und Oldenburg durch Staatsvertrag in Reichseigentum als „Reichseisenbahnen“ überführt.[127] Im Februar 1924 war die „Deutsche Reichsbahn“ aufgrund der Reparationsforderungen und drohender Verpfändung zum wirtschaftlich selbstständigen Reichsunternehmen umgebildet worden, am 30. August 1924 übernahm die „Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft“ Betrieb und Verwaltung.[128] Die Eisenbahnanlagen verblieben in unmittelbarem Reichseigentum. Die Verwaltung, mit Hauptsitz in Berlin und unter Aufsicht des Reichsverkehrsministers, war unabhängig von der übrigen Reichsverwaltung. Generaldirektor war ab 1926 Julius Dorpmüller, es bestanden als Mittelbehörden 30 Reichsbahndirektionen (ab 1931: 28, da die Reichsbahndirektionen Magdeburg und Würzburg aufgelöst wurden), von denen den sechs bayerischen eine Sonderrolle zukam; sie waren nicht unmittelbar der Reichsbahn-Hauptverwaltung in Berlin unterstellt, sondern nur mittelbar über die Reichsbahn-Gruppenverwaltung in München.[129]

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Reichspost

Ausnahmslos Reichssache wurde die Post-, Telegraphen- und Fernsprechverwaltung (Art. 6 Nr. 7, 88 WRV); zwar hatte die Reichspost unter Generalpostdirektor Heinrich von Stephan[130] bereits im Kaiserreich bestanden und für die „Innere Reichsgründung“ eine besondere Bedeutung,[131] doch gelang erst der Republik eine vollständig reichseigene Verwaltung durch Aufhebung der Postreservate für Württemberg und Bayern. Durch Reichspostfinanzgesetz vom 18. März 1924[132] wurde die Reichspost zum „selbstständigen Unternehmen“ unter Verwaltung des Reichspostministers und eines Verwaltungsrates. Der Behördenaufbau blieb mit Oberpostdirektionen als Mittel- und Postamt, Telegraphenamt und Postscheckamt als Unterbehörde dreistufig. Oberpostdirektionen in Danzig, Bromberg, Posen, Metz und Straßburg waren fortgefallen. Das Reichspostministerium war mit sechs Abteilungen bei drei Staatssekretären sehr groß. Die sechste Abteilung hatte ihren Sitz in München und besondere Zuständigkeit für innere („bayerische“) Angelegenheiten der Oberpostdirektionen München, Landshut, Nürnberg, Bamberg, Würzburg, Regensburg, Augsburg und Speyer. Dennoch war auch Bayern vollständig zur Reichspost gekommen; bis heute sichtbaren Ausdruck fand die „Verreichlichung“ in der funktionalen „süddeutschen Postarchitektur“ des „Neuen Bauens“ (Postamt Goetheplatz München 1931/32, Franz Holzhammer und Walther Schmidt; Postamt Am Harras München 1931/32, Robert Vorhoelzer), die sich vom „Heimatstil“ der bayerischen Staatsbauverwaltung abgrenzte.[133] Die Oberpostdirektion Stuttgart besaß als Nachfolgerin der württembergischen Generaldirektion der Posten und Telegraphen besondere Zuständigkeit für innere Angelegenheiten des württembergischen Verkehrsgebiets (Verkehrsverbindungen, allgemeine Verwaltung, Personal).[134] Insgesamt bestanden 45 Oberpostdirektionen, deren Verringerung nicht erst in der Weltwirtschaftskrise angemahnt wurde.[135] Daneben fielen in den Geschäftsbereich die für amtliche Veröffentlichungen des Reichs (auch: Banknoten) zuständige Reichsdruckerei in Berlin, das Telegraphentechnische Zentralamt, die Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost, mehrere Fernsprechämter sowie die Reichsfunkstelle Norddeich. Auch der seit 1923 arbeitende Rundfunk fiel über die 1925 gegründete Reichs-Rundfunk-Gesellschaft in die Zuständigkeit des Reichspostministeriums; eine wichtige Rolle spielte dabei der Staatssekretär Hans Bredow.[136]

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Wasserstraßenämter

Die Wasserstraßenverwaltung wurde durch Staatsvertrag vom 29. Juli 1921 auf das Reich übertragen.[137] Eine Reichseigenverwaltung fand nur in Ausnahmen statt, nämlich auf dem Nord-Ostsee-Kanal mit dem Reichskanalamt Kiel, den Wasserstraßenämtern Holtenau und Brunsbüttelkoog sowie dem Wasserstraßen-Maschinenamt Rendsburg-Saatsee, und auf dem Neckarkanal mit dem Kanalamt Stuttgart in Nachfolge der reichseigenen Neckarkanaldirektion. Der Nord-Ostsee-Kanal war durch den Versailler Vertrag internationalisiert, was Vorgaben für die deutsche Kanalverwaltung (keine Bevorzugung deutscher Schiffe, Abgaben nur zur Kostendeckung) bedeutete.[138] Andere Wasserstraßenämter blieben Landesbehörden in Auftragsverwaltung. Für alle Konflikte aus der Unitarisierung der Verkehrswege war der StGH zuständig.

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