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1. Innenverwaltung

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„Republikanisches Bollwerk“

In den größeren Ländern zählte zu der inneren Verwaltung ein beeindruckender Apparat. Mit Abstand wichtigster Einzelstaat blieb, entgegen aller gegenläufigen Bestrebungen, weiter Preußen, einerseits durch seine Größe, andererseits durch Kontinuität der politischen Leitungsebene[173] unter dem langjährigen Ministerpräsidenten Otto Braun.[174] Dem preußischen Innenministerium, noch immer eine der wichtigsten und mit fünf Abteilungen größten deutschen Behörden, unterstanden das Statistische Landesamt, das Domkapitel Brandenburg, die Domstifte Merseburg, Naumburg und Zeitz, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Verband öffentlicher Feuerversicherungsanstalten, der Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten und nicht zuletzt die Polizei.

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Polizei in Preußen

Unmittelbar dem Ministerium unterstanden das Polizeipräsidium in Berlin, die höhere Polizeischule in Eiche bei Potsdam sowie die Polizeischule für Leibesübungen in Berlin-Spandau. Landespolizeibehörden waren dem Regierungspräsidenten nachgeordnet. Landes- und Gemeindepolizisten handelten „im Namen des Staates“, bei einer insbesondere in den Provinzen Rheinland und Westfalen erkennbaren Tendenz zur „Verstaatlichung“ mit Polizeipräsidien als Landesbehörden; 1929 bestand in 45 Städten für 16 Mio. Einwohner staatliche Polizei.[175] Preußen zählte rund 91.000 Polizisten, seit 1926 auch Frauen in der „Weiblichen Kriminalpolizei“[176] und besaß mit der paramilitärischen „Sicherheitspolizei“ die nach der nur wenig größeren Reichswehr größte bewaffnete Truppe. Die nach Vorbild der französischen Gendarmerie 1812 gebildete „Landjägerei“ für das „platte Land“ war 1923 der allgemeinen Landesverwaltung unterstellt und von militärischer auf zivile Organisation umgestellt worden.[177] Die Kodifikation des disparaten preußischen Polizeirechts fand 1931 mit dem Polizeiverwaltungsgesetz einen Abschluss.[178] Es war die größte Leistung Preußens auf dem Gebiet der Verwaltung in der Weimarer Republik und das Werk von vier Praktikern, dem Präsidenten des preußischen OVG Bill Drews[179] und der Beamten im preußischen Innenministerium Christian Kerstiens, Erich Klausener und Robert M. W. Kempner.[180] Auch in anderen Ländern war das Polizeirecht vom Nebeneinander staatlicher und kommunaler Polizei geprägt. Das preußische Polizeirecht spielte nach 1945 weiter eine wichtige Rolle im besonderen Verwaltungsrecht der Bundesrepublik.[181]

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