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4. Stadtstaaten
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Stadt und Land
Die Stadtstaaten Hamburg, Lübeck und Bremen waren streng genommen ebenfalls Flächenstaaten, wobei in Hamburg sogar eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land bestand; Lübeck hatte 1913 mit der Eingemeindung Travemündes und weiterer Vorstädte einen Schritt zur Einheitsgemeinde gemacht, doch bestanden weitere Landgemeinden; die Eingemeindung der Landgemeinden wurde in der Weimarer Republik fortgesetzt. Gleichwohl gab es weiterhin ein verwirrendes Exklavenwesen und komplizierte Fischereirechte in der Lübecker Bucht.[268] Bremen, 1918/19 kurzzeitig Räterepublik,[269] bestand aus drei räumlich getrennten Städten: (Stadt-)Bremen, seine nördliche Vorstadt Vegesack und Bremerhaven an der Wesermündung; dessen heute eingemeindete, 1924 gebildete Nachbarstadt Wesermünde war preußisch. Zu Hamburg gehörten die Städte Cuxhaven sowie Geesthacht und Bergedorf an der oberen Elbe. Die Stadt war in vier Landschaften aufgeteilt,[270] darunter das Amt Ritzbüttel an der Elbmündung und mehrere Landgemeinden in Schleswig-Holstein als Exklaven (Walddörfer).