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F. Personelle Kontinuitäten nach 1945
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Frühere Nationalsozialisten in der bundesdeutschen Verwaltung
Obwohl das Gros der Staatsdiener in der Zeit des Nationalsozialismus die politische Führung unterstützt und durch die eigene Arbeit die zwölfjährige Diktatur ermöglicht und stabilisiert hatte, konnte die breite Mehrheit in der Bundesrepublik – ganz im Gegensatz zur DDR – ihre Verwaltungskarriere fortsetzen.[49] So waren drei Viertel des Leitungspersonals, das Mitte der 1950er-Jahre im Bundesinnenministerium arbeitete, bereits vor 1945 in der Verwaltung tätig gewesen. Während es bei der Staatsgründung 1949 noch gewisse Vorbehalte gegenüber einer übermäßigen NS-Belastung bei der Einstellung gab, erreichte der Anteil früherer Mitglieder von NS-Parteiorganisationen in der Verwaltung zu Beginn der 1960er-Jahre einen Höhepunkt, als eine „gewisse Stille“ beim Umgang der Westdeutschen mit der nationalsozialistischen Vergangenheit noch weit verbreitet war.[50] Im Jahr 1961 gab es unter den leitenden Beamten des Bundesinnenministeriums zwei Drittel ehemalige NSDAP-Mitglieder; knapp die Hälfte hatte der SA angehört. Diese hohen Werte erklären sich zum einen aus der Bevorzugung von Bewerbern mit langjähriger Berufserfahrung und zum anderen aus der weitgehenden Wiedereinführung des Juristenmonopols. Beides sollte die Effizienz der Verwaltung über den Systemumbruch hinweg sicherstellen. Doch es bewirkte, dass Bewerber bei den Einstellungen benachteiligt wurden, die vor 1945 nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet hatten, darunter besonders Sozialdemokraten und Remigranten.[51] Diese personellen Kontinuitäten führen damit – ähnlich wie die im Jahre 1933 – vor Augen, wie stark die nationalsozialistische Verwaltung in der deutschen Geschichte verwurzelt ist und dass – trotz allem aufrichtigen Willen zum rechtsstaatlichen Neubeginn – Erfahrungen aus dieser Zeit zumindest unterschwellig noch lange nach 1945 die Verwaltungsarbeit beeinflussten.[52]