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D. Verwaltungsrechtszäsuren der 1970er und 1980er
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Gesetzgebung als Motor der Verwaltungsrechtsentwicklung
Die Verwaltungsrechtsentwicklung der 1970er und 1980er Jahre ist im Wesentlichen von gesetzgeberischen Aktivitäten und ihrer Verarbeitung durch Rechtsprechung und Wissenschaft geprägt. Einerseits wurde so mit Erlass der Verwaltungsverfahrensgesetze und des (dann gescheiterten) Staatshaftungsgesetzes das zuvor in Zusammenarbeit von Rechtsprechung und Schrifttum Geschaffene kodifiziert und damit aber wohl auch ungewollt versteinert.[218] Andererseits wurde insbesondere mit Erlass des BImSchG von 1974 das Umweltrecht als eigenes „Rechtsgebiet“ etabliert, das als „Umwelt- und Planungsrecht“ prägend für die öffentliche Wahrnehmung sowohl für die Leistungsfähigkeit des deutschen Verwaltungsrechts als auch für die Problematik von Vollzugsdefiziten werden sollte.[219] Jedoch bahnte sich im Kriegsdienstverweigerungs- und Asylverfahrensrecht eine Diskussion über die Frage an, ob gerichtlicher Individualrechtsschutz in dem bisher gewährten Umfang nicht sowohl zu einer Überlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit führt als auch die Durchsetzung für vorrangig erachteter Politikziele unangemessen behindert.[220] Damit wurde erstmals die Berechtigung der auf die Schaffung und den Ausbau des Individualrechtsschutzes ausgerichteten „Neugründung“ des deutschen Verwaltungsrechts nach 1949 in Frage gestellt.