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I.Rechtsstaatsförderung: Handlungsfeld der deutschen auswärtigen Politik

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Wenn im Folgenden von Rechtsstaatsförderung die Rede ist, wird darunter ein Handlungsfeld der deutschen auswärtigen Politik verstanden. Die Rechtsstaatsförderung ist ein ziviler politischer Ansatz, der auf Stabilisierung und Entwicklung im Partnerland abzielt.1 Das Handlungsfeld umfasst alle Aktivitäten, welche die in diesem Feld tätigen Akteure mit dem Ziel ergreifen, die Rechtsstaatlichkeit des Regierens in einem Partnerland zu fördern, in der Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie in den Stabilisierungs- und Krisenpräventionsansätzen der Außen- und Sicherheitspolitik und der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit. An der Umsetzung einzelner Maßnahmen sind vielfach Durchführungsakteure und andere Dritte im Partnerland selbst beteiligt (§ 1 B.). Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Bundes, aber nicht selten auch mit Mitteln anderer Geber wie insbesondere der EU (§ 12 D.).

Der Einsatz von Mitteln direkt im Partnerland ist seit den 1990er Jahren erheblich ausgeweitet worden. Dies hat vor allem der Außen- und Sicherheitspolitik konzeptionelle und organisatorische Aufgaben beschert, die nicht zum klassischen Repertoire der Diplomatie2 zählen, obgleich sie in der (technischen) Entwicklungszusammenarbeit lange bekannt sind: die Einrichtung organisatorischer Strukturen für die Verwendung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen im Partnerland; die Entwicklung konzeptioneller und strategischer Grundlagen für eine Politik mit Mitteln wie die Rechtsstaatsförderung; und die Abstimmung über Ziele und Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung, mit den an der Umsetzung beteiligten Akteuren und nicht zuletzt am Ort der Projektdurchführung im Partnerland.3

Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert vielfach ein Wissen über Handlungskontexte, Instrumente und ihre Wirkungsweisen, das die Politik nicht selbst generieren kann und für das sie auf den Austausch mit der Forschung angewiesen ist. Dabei kann sie sich teilweise auf die Forschungen verschiedener Wissenschaftsdisziplinen beziehen. Gerade der intensive Wissensaustausch zwischen der politischen Praxis und der Wissenschaft, der seit einigen Jahren um das Thema Rechtsstaatsförderung gepflegt wird – woraus auch dieses Handbuch entstanden ist – schafft zusätzlich einen eigenständigen Wissensbestand sowie weitergehenden Forschungsbedarf (§ 1 C.).

Über den Tellerrand der deutschen auswärtigen Politik hinaus ist dreierlei mitzubedenken: Erstens nimmt die Rechtsstaatsförderung an den internationalen Bemühungen um den Aufbau von Staatlichkeit und effektiven, legitimen Governance-Strukturen Teil und steht dabei neben anderen außen- und entwicklungspolitischen Gestaltungskonzepten wie der Demokratieförderung (§ 6 C.) oder der Sicherheitssektorreform (§ 7 C.). Zweitens sind Maßnahmen der Rechtsstaatsförderung stets in eine global vernetzte Praxis von Rule of Law-Promotion eingebettet, die konzeptionell v. a. von den großen internationalen Organisationen Weltbank und UNDP sowie von den Entwicklungsbehörden nationaler Geber wie der amerikanischen USAID oder dem britischen Foreign Commonwealth and Development Office (FCDO) (bis 2020 DfID) fortentwickelt werden.4 Drittens darf nicht vergessen werden, dass die Rechtsstaatsförderung auch ein globaler Markt ist, auf dem eine Vielzahl von Akteuren um politische und wirtschaftliche Anteile konkurriert.5 Dabei erfolgt Rechtsstaatsförderung nur zu einem geringen und praktisch wenig bedeutenden Anteil vollständig in Eigenregie privater Hände und außerhalb des Einflusses staatlicher oder internationaler Geber. Private Rechtsstaatsförderung wird in die folgenden Überlegungen nur einbezogen, wenn das ausdrücklich benannt ist.

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