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I.Akteure und Akteurskonstellationen bei der Rechtsstaatsförderung

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Ein Blick auf die vielfältige Praxis der Rechtsstaatsförderung macht schnell deutlich, dass dieses Handlungsfeld der auswärtigen Politik nicht durch eine bestimmte Akteurskonstellation charakterisiert ist. Die Zuordnung erfolgt vielmehr durch die übereinstimmende Zielsetzung der beteiligten Akteure, die in unterschiedlichen Konstellationen an der Förderung von Rechtsstaatlichkeit (§ 1 A.) in einem Partnerland mitwirken. Die folgende Darstellung ist auf solche Maßnahmen beschränkt, die aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert oder jedenfalls mitfinanziert werden und bei denen der Bundesregierung als Akteur der auswärtigen Gewalt wie auch als mittelverwaltende Stelle eine verantwortliche Rolle zukommt. Dabei lassen sich drei Grundkonstellationen der Rechtsstaatsförderung unterscheiden, bei denen staatliche, internationale und nichtstaatliche Akteure jeweils in typischer Weise zusammenwirken:23

Bei der ersten Konstellation wirkt Deutschland im Rahmen seiner bilateralen auswärtigen Politik auf eine internationale Vereinbarung hin, durch die sich das Partnerland zu rechtsstaatlichen Reformen verpflichtet. Die Maßnahme bleibt dabei auf diplomatisches Handeln auf der Regierungsebene begrenzt.

Die zweite Konstellation ist die projektbasierte Rechtsstaatsförderung, bei der im Partnerland eine Maßnahme bzw. ein Projekt durchgeführt wird. Zum Regierungshandeln kommt hier das Handeln von Akteuren der Durchführungsebene hinzu, und es kommt zu einer Aufgabenteilung zwischen beiden Ebenen. Das Zusammenspiel der internationalen Partner und der Durchführungsebene bildet das Akteursdreieck, das für die projektbasierte auswärtige Politik auch jenseits der Rechtsstaatsförderung in anderen Handlungsfeldern charakteristisch ist.

Die dritte Konstellation betrifft Maßnahmen der Rechtsstaatsförderung, an denen Deutschland als Mitglied eines multilateralen Verbunds, etwa im Rahmen der EU oder der VN, beteiligt ist. Hier kommt eine weitere Ebene hinzu, auf der sich die Partner auf der Geberseite intern abstimmen.

Auf zwei andere Akteurskonstellationen der Rechtsstaatsförderung wird im Folgenden nicht näher eingegangen: einerseits Maßnahmen, bei denen auf der Geberseite andere öffentliche Akteure wie die Bundesländer, andere Staaten oder internationale Organisationen wie die VN oder die Weltbank handeln, und andererseits Maßnahmen, bei denen ausschließlich Mittel nicht-staatlicher Organisationen eingesetzt werden und die als „private Rechtsstaatsförderung“ außerhalb der internationalen Beziehungen und der Bestimmung des nationalen ODA-Aufwands erfolgen.

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