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Die Verfolgung von Radikalen und Revolutionären

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Der Furor der Französischen Revolution endete bereits nach wenigen Jahren. Nachdem das Blut an der Guillotine eingetrocknet war, blieb die Frage der Staatsform. Die Radikalen unter den Revolutionären dachten – folgerichtig – an eine republikanische. Nach ihrem Versammlungsort im Pariser Jakobinerkloster nannten sie sich Jakobiner. Den Ideen Jean-Jacques Rousseau (1712−1778) folgend, strebten sie die Errichtung einer Republik an. Der König war tot, das Volk sollte regieren. Dass dieser Gedanke im übrigen Europa (und kurz darauf auch in Frankreich selbst) unter den allesamt monarchischen Herrscherhäusern nicht beliebt war, kann man sich vorstellen. Folgerichtig wurden die Anhänger der Jakobiner überall politisch verfolgt und ihre Schriften zensiert.

Der fränkische Jurist und Publizist Georg Friedrich Rebmann (1768−1824) verspürte die Repression am eigenen Leib. Nachdem er eine Rede von Maximilien de Robespierre, einem der führenden französischen Jakobiner, 1793 ins Deutsche übersetzt hatte, wurde sein Leben zur ständigen Flucht vor Behörden in verschiedenen deutschen Fürstentümern. »Neuestes Manifest der Frankenrepublik an alle Völker der Welt« lautete Robespierres berühmteste Brandrede, für die Rebmann sein bis dahin bürgerliches Leben aufgeben musste. Die Schriften verboten, als »Lügner«, »Landesverräter«, »Sansculotten-Anhänger« und »Freiheitsschwindler« denunziert, entkam er der Verfolgung Ende 1795 von Erfurt ins damals dänische Altona nahe Hamburg. In seiner kurz darauf publizierten »Vollständigen Geschichte meiner Verfolgungen und Leiden« berichtet der damals sehr populäre deutsche Jakobiner, wie nahe und mit welchem Aufwand ihm die Behörden auf dem Fuße waren: »An allen Toren (von Erfurt, d. A.) war meine Person genau beschrieben, Husaren ritten Tag und Nacht umher, um mich zu finden … und mein würdiger Commissair Döring versicherte öffentlich, daß ich nie wieder das Tageslicht wiedersehen würde, wenn man meiner habhaft werden könnte. (…) Noch war ich keine Viertelstunde von Erfurt entfernt. Wachen und Gemütsunruhe hatten mir ein fürchterliches Aussehen gegeben, welches durch die Entbehrungen eines Barbiers sich noch vermehrt hatte; der Regen fiel stromweise herab, und die Feldwege, die ich einschlug, weil mein sonderbares Aussehen auf der Landstraße Verdacht erregt haben würde, waren grundlos. Ohnweit von mir sprengten einige Husaren in vollem Galopp (…) so hielt ich es doch für ratsamer, vorsichtig zu sein und verbarg mich in einer Schlucht, deren gesammeltes Regenwasser mich bis auf die Haut benetzte. Dies war meine Rettung.«50 Seinem Republikanismus blieb Rebmann zeit seines Lebens treu. Im 1797 erneut französisch gewordenen Mainz, aus dem bereits in der kurzen Epoche der Mainzer Republik im Jahre 1793 alle Adeligen geflohen waren, wurde Rebmann Richter. Später erwarb er sich zweifelhafte Lorbeeren im Prozess gegen den Sozialbanditen Johannes Bückler, genannt Schinderhannes.

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