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Der Feind steht links
ОглавлениеMit der Fabrik kam der Arbeiter und mit seinem Bewusstsein eine neue Klasse, das Proletariat. Zur Mitte der 19. Jahrhunderts hatten sich bis dahin unbekannte Bilder in die Landschaft eingegraben. Rauchende Schlote und Dampfmaschinen gehörten nun zum Alltag. Nicht nur in Oberschlesien und an der Ruhr schossen Fördertürme und Hochöfen aus dem Boden. Technische Erfindungen wie das Bessemer-Verfahren von 1853 führten zu einem Qualitätssprung bei Stahl, mit dem nun hochwertige Kanonen gegossen und Eisenbahnschienen gewalzt werden konnten. In fast 300 Zechen gruben allein zwischen Duisburg und Dortmund Kumpel nach Kohle. Überall wuchsen die Städte. Das Industriezeitalter steuerte seinem ersten Höhepunkt zu.
Diejenigen, die Bergbau, Energie und Industrie am Laufen hielten, waren schlecht entlohnte und weitgehend rechtlose Arbeiterinnen und Arbeiter. Ihr soziales Aufbegehren sollte in den kommenden Jahrzehnten auch die Zensurpolitik bestimmen.
»Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« nannte sich ein vom Reichstag am 21. Oktober 1878 verabschiedetes Machwerk, an dessen Wortlaut man 150 Jahre später sieht, wie sehr sich die Zeiten geändert haben. In 30 Paragraphen versuchte die mittlerweile zum Deutschen Reich mutierte konstitutionelle Monarchie alles zu verbieten, was sich proletarisch organisierte. Das Sozialistengesetz sollte bis 1890 Gültigkeit haben und verbot unter anderem Vereine und Versammlungen von SozialdemokratInnen und KommunistInnen. In Paragraph 11 ist dann auch das Verbot von Publikationen der Arbeiterschaft enthalten, der man grundsätzlich Umsturzpläne unterstellte. Dort heißt es: »Druckschriften, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdende Weise zu Tage treten, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt.«90
Bereits im Monat darauf stellten drei Dutzend Zeitungen und viele Flugschriften ihr Erscheinen ein. Die sozialdemokratische Presse floh ins Ausland, meistens in die Schweiz. Von dort baute man dann einen illegalen Vertriebsweg für das Kaiserreich auf, der fast perfekt funktionierte. Der linke Publizist Franz Mehring vermeldet in seiner 1877 erschienenen »Geschichte der deutschen Sozialdemokratie« stolz den Erfolg der klandestinen Verteilung des Parteiorgans Der Sozialdemokrat: »Was noch niemals in der Geschichte gelungen war, das gelang jetzt mit unübertrefflicher Sicherheit und Leichtigkeit: ein verbotenes Emigrantenblatt, dessen Verbreitung mit schweren Strafen bedroht war (…), wurde allwöchentlich in vielen Tausenden von Exemplaren bis in die entlegensten Orte dieses großen Staates pünktlich vertrieben.«91 Tatsächlich konnte die sozialdemokratische Organisationskraft das Publikationsverbot über die ganzen Jahre des Sozialistengesetzes bis 1890 umgehen, indem die wöchentliche Zeitung im Ausland gedruckt und über Schmuggelpfade nach Deutschland bis zu den Abonnenten gebracht wurde. Zuletzt hatte der Sozialdemokrat eine Auflage von 10.000 Stück. Berlins Polizeipräsident musste den Roten Respekt zollen, als er im Juni 1885 in einem Bericht schrieb: »Die Auflage des ›Sozialdemokrat‹ wächst nach den vorliegenden Nachrichten fast mit jedem Quartal, und dementsprechend nimmt auch seine heimliche Einführung nach Deutschland zu. Diesem Schmuggel entgegenzutreten, hat sich als unmöglich erwiesen.«92 Zensur und Publikationsverbote konnten – wie man an diesem Beispiel sieht – zu allen Zeiten umgangen werden.
Im September 1890 trat das Sozialistengesetz außer Kraft. Die völlige Presse- und Meinungsfreiheit war damit freilich nicht gegeben. Am Beispiel von Gerhard Hauptmanns Drama »Die Weber« kann eindrucksvoll beobachtet werden, wie Zensur auch nach 1890 weiter betrieben und vor allem auch, was zensuriert wurde. Anfang März 1892 untersagte die Berliner Polizei die Aufführung des Weber’schen Sozialstücks in seiner Dialektfassung für das Deutsche Theater. Zuvor konnte die hochdeutsche Textfassung in Buchform anstandslos erscheinen. Als Gründe für das Verbot der Aufführung nannten die Zensoren die aufwieglerischen Dialoge, die zum Hass auf die Fabrikanten anstachelten und konkret das Weberlied im 2. Akt sowie am Ende des 3. Aktes.93 Hauptmanns Anwalt klagte gegen das Verbot, betonte dabei den historischen Charakter des Weberaufstandes, der ja bereits 50 Jahre zuvor, 1844, stattgefunden hatte. Davon ließ sich die Behörde allerdings nicht beeindrucken und attestierte dem Stück eine Aktualität, die auch auf gegenwärtige gesellschaftliche Zustände übertragbar wäre.94 Erst das Argument von Hauptmanns Anwalt, dass sich Arbeiter wohl keine teuren Theaterkarten leisten könnten, wodurch ihre Aufwieglung durch Dialoge und Weberlied unmöglich wäre, brachte den Durchbruch. Das Gericht gab nach mehreren Sessionen die Aufführung frei, weil – wie es in der Urteilsbegründung hieß – »das Deutsche Theater vorwiegend nur von Mitgliedern derjenigen Gesellschaftskreise besucht wird, die nicht zu Gewalttätigkeiten (…) geneigt sind.«95 Sozialkritik war 1893 nur im hochpreisigen Theater erlaubt, für die unteren Klassen blieb sie verboten.
Österreich kannte, anders als das Deutsche Reich, keine Sozialistengesetze, wiewohl die Verfolgung proletarischer Vereine auch hierzulande stattfand. Allgemeine Publikationsverbote oder staatliche Zensur existierten allerdings nicht. Im Gegensatz zu Berlin erließ der Kaiser in Wien mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrates am 21. Dezember 1867 das sogenannte Staatsgrundgesetz, mit dem die Rechte der Staatsbürger festgeschrieben wurden. Darin garantierte Artikel 13 ohne Ausnahme die Presse- und Meinungsfreiheit; im Klartext: »Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.«96 Das Staatsgrundgesetz von 1867 bildet die Grundlage der österreichischen Verfassung.97 Zeitgleich erfolgte der in den Monaten zuvor ausverhandelte Ausgleich mit Ungarn, womit das Habsburgerreich zur Doppelmonarchie wurde.
Den Publikationen der Arbeiterpresse legte freilich auch die kaiserliche Bürokratie in Wien ständig schwere Hindernisse in den Weg. Konfiskationen und Beschlagnahmungen sollten die linke Presselandschaft zermürben. Von Staats wegen betriebene Gerichtsverfahren zielten auf deren finanziellen Ruin. Wie hartnäckig die Herausgeber sozialdemokratischer Zeitschriften verfolgt wurden, zeigt das Beispiel ihres publizistischen Flaggschiffes, der Arbeiter-Zeitung. Ihre Vorgängerin, die Gleichheit. Sozialdemokratisches Wochenblatt fiel 1889 nach nur zwei Jahren einem Verbot anheim. Zur Arbeiter-Zeitung mutiert, musste diese nun mit ständigen Beschlagnahmungen rechnen. Von den bis 1894 erschienenen 406 Ausgaben wurden mehr als die Hälfte – 210 – konfisziert.98
Mit welch perfider Methode gegen proletarische Zeitungsprodukte vorgegangen wurde, zeigt auch das Beispiel der Arbeiterinnen-Zeitung aus dem Jahre 1895. In ihrem dritten Erscheinungsjahr erregte ein großer Schwurgerichtsprozess gegen die linke Frauenzeitschrift großes Aufsehen. Angeklagt war die bekannte Feministin und Redakteurin Adelheid Popp, und zwar nicht wegen Staatszersetzung, sondern wegen »Herabwürdigung der Institution der Ehe«. Dafür fasste sie eine Gefängnisstrafe aus. Die Frauenzeitschrift überlebte auch diese Attacke und musste erst – mittlerweile unter anderem Namen – 1933 mit der Machtübernahme der Austrofaschisten ihr Erscheinen einstellen.
1 Zit. in: Anne Lyon Haight, Verbotene Bücher. Von Homer bis Hemingway. Düsseldorf 1956, S. 18
2 Michael Strähle, Bücherverbrennungen und Zensur im alten China und ihre Folgen; siehe: https://www.univie.ac.at/voeb/fileadmin/Dateien/Veranstaltungen/Osterreichische_Bibliothekartage/Bibliothekartag_2002/straehle.pdf (6. 8. 2021)
3 Lateinisch für »es werde gedruckt«.
4 Heinrich Hubert Houben, Hier Zensur – wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute. Nachdruck Leipzig 1990 (1918), S. 7
5 Alexander VI., Inter multiplices. Zit. in: Franz Heinrich Reusch, Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte. Nachdruck Aalen 1967 (Bonn 1883−1885) Bd. 2, 1967, S. 1, 54; zit. in: Bodo Plachta, Zensur. Stuttgart 2006, S. 27/28
6 In These 36 heißt es z. B.: »Jeder wahrhaft reumütige Christ erlangt vollkommenen Erlass von Strafe und Schuld; der ihm auch ohne Ablassbriefe zukommt.« Zit. in: https://www.luther2017.de/martin-luther/texte-quellen/die-95-thesen/ (8. 8. 2021)
7 https://de.wikipedia.org/wiki/Ablass#Mittelalter (8. 8. 2021)
8 Stephanie und Joachim Marzahn (Hg.), Der Stralauer Fischzug. Sagen, Geschichten und Bräuche aus dem alten Berlin. Berlin 1987, S. 34f.
9 Zit. in: Hans Schütz, Verbotene Bücher. Eine Geschichte der Zensur von Homer bis Henry Miller. München 1990, S. 39
10 Ebd., S. 38
11 Malte Sachsse, Die Institutionalisierung der Zensur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 16. Jahrhundert. Norderstedt 2006, S. 13
12 https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Servetus (20. 8. 2021)
13 Franz Heinrich Reusch, Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte. (3 Bände). Band 1, Bonn 1883. Zit. in: Sachsse, S. 11
14 Von der newen wandlung eynes Christlichen lebens. Hutt dich Teuffel. Die Hell wirdt zurbrechen. (anonym, Johann Herrgott zugeschrieben), Leipzig 1527
15 Zit in: Volker Schoßwald, Rebellen der Reformation: Glaube, Eifer, Terror. Schwabach 2016, S. 90
16 https://www.deutsche-biographie.de/sfz29977.html (9. 8. 2021)
17 Lateinisch für »Wessen Territorium, dessen Religion«.
18 Nikola Roßbach, Achtung Zensur! Über Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. Berlin 2018, S. 53
19 Ebd., S. 54
20 Jürgen Wilke, Pressezensur im Alten Reich. In: Wilhelm Haefs/York-Gothart Mix (Hg.), Zensur im Jahrhundert der Aufklärung. Geschichte – Theorie – Praxis. Göttingen 2007, S. 29
21 Schütz 1990, S. 113
22 Ebd., S. 23
23 Ulla Otto, Die literarische Zensur als Problem der Soziologie der Politik. Stuttgart 1968, S. 64
24 Ebd., S. 36
25 Ebd., S. 36
26 Vgl. Matthias Weber, Die Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577. Historische Einführung und Edition. Frankfurt/Main 2020
27 Reinhard Wittmann, Geschichte des deutschen Buchhandels. München 1991, S. 55f.
28 Ulrich Eisenhardt, Die kaiserliche Aufsicht über Buchdruck, Buchhandel und Presse im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (1496−1806). Ein Beitrag zur Geschichte der Bücher- und Pressezensur. Heidelberg 1970, S. 69f., zit. in: Sachsse, S. 9
29 https://www.englischezitate.de/zitat/john-milton/155208/ (23. 8. 2021)
30 Roßbach 2018, S. 64
31 Zit. in: Houben 1990, S. 8
32 Brief von Friedrich dem Großen an Voltaire vom 13. August 1756, zit. in: https://www.quotez.net/german/friedrich_ii.,_der_groBe.htm (24. 8. 2021)
33 Quirinius Kuhlmann, Der Kühlpsalter. Amsterdam 1684−1686, zit. in: Schütz, S. 65
34 Walther Dietze, Quirinius Kulmann. Ketzer und Poet: Versuch einer monographischen Darstellung von Leben und Werk. Berlin 1963. Zit. in: Schütz, S. 66
35 Houben 1990, S. 34
36 Dieter Breuer, Geschichte der literarischen Zensur in Deutschland. Heidelberg 1982, S. 88
37 Zedlers Universal-Lexicon von 1733, zit. in: Hans Schütz, Verbotene Bücher. Eine Geschichte der Zensur von Homer bis Henry Miller. München 1990, S. 13
38 Plachta 2006, S. 75
39 Houben 1990, S. 19. Die Erstausgabe des Bandes »Hier Zensur – wer dort?« erschien 1918.
40 Karin Angelike, Presse, nouvelles à la main und geheime Korrespondenz: Ein französischer Journalist im Rheinland und sein Umgang mit der Zensur. In: Haefs/Mix 2007, S. 228
41 Friedrich Christoph Perthes, zit. in: Schütz 1990, S. 75
42 Plachta, S. 65
43 Peter Höyng, Die Geburt der Theaterzensur aus dem Geist der bürgerlichen Moral. Unwillkommene Thesen zur Theaterzensur im 18. Jahrhundert? In: Haefs/Mix, S. 103
44 Ebd.
45 Christoph Marin Wieland, Über die Rechte und Pflichten der Schriftsteller. Sämtliche Werke, Bd. 30, Leipzig 1794−1811, Nachdruck: Hamburg 1984, S. 138f.; zit. in: Plachta, S. 66
46 Zit. in: Houben, S. 52
47 Houben, S. 43
48 Julius Marx, Die österreichische Zensur im Vormärz. Wien 1959, S. 11
49 Houben 1990, S. 50
50 Georg Friedrich Rebmann, Vollständige Geschichte meiner Verfolgungen und meiner Leiden. O. O. 1796, zit. in: Schütz, S. 91
51 https://de.wikipedia.org/wiki/Pierre_Augustin_Caron_de_Beaumarchais (7. 10. 2021)
52 Ernst Dingelstedt über Beaumarchais im »Projekt Gutenberg«, siehe: https://www.projekt-gutenberg.org/beaumarc/figaro/chap001.html (7. 10. 2021)
53 http://www.zeno.org/Literatur/M/Beaumarchais,+Pierre+Augustin+Caron+de/Kom%C3%B6die/Figaros+Hochzeit+oder+Der+tolle+Tag/5.+Akt/3.+Szene (7. 10. 2021)
54 Zit. in: Houben 1990, S. 75
55 Johann Gottlieb Fichte, Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie bisher unterdrückten. Eine Rede. Heliopolis, im letzten Jahr der alten Finsternis (1793), zit. in: Houben, S. 79
56 Ebd., zit. in: https://www.gleichsatz.de/b-u-t/trad/fichte/jgf-freidenker.html (8. 10. 2021)
57 https://de.wikipedia.org/wiki/Schnellpresse#Geschichte_und_Entwicklung (10. 10. 2021)
58 Rudolf Schenda, Volk ohne Buch. Studien zur Sozialgeschichte der populären Lesestoffe 1770−1910. München 1977, S. 444f. Um 1900 lag die Alphabetisierungsrate in Mitteleuropa bereits bei 90 %.
59 Zit. in: Houben 1990, S. 156
60 Ebd., S. 153
61 Discussions Sur La Liberté De La Presse, La Censure, La Proprieté Litteraire, L’Imprimerie Et La Librairie, zit. in: Roßbach, Achtung Zensur! Über Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. Berlin 2018, S. 25/26
62 http://commons.ch/deutsch/wp-content/uploads/T%C3%B6dlichste-Kriege-aller-Zeiten-1.pdf (10. 10. 2021)
63 Vgl. Plachta 2006, S. 96
64 Stadt Tour Braunau am Inn. Ein Führer. O. J.
65 Imke Barfknecht, Der Fall Palm und »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung«. O. O. 1999, siehe: https://www.grin.com/document/846 (18. 10. 2021)
66 Mit der Rheinbundakte des Jahres 1806 verpflichtete sich Paris, Nürnberg (und andere Städte) dem Königreich Bayern zu übergeben. Dies entsprach ganz dem geopolitischen Ziel Napoléons, Bayern zu seinem Verbündeten im bevorstehenden Kampf gegen Österreich zu machen.
67 Carl Theodor Welcker, Das Staats-Lexikon, 1834ff., zit. in: Schütz 1990, S. 116
68 Aus den »Karlsbader Beschlüssen« 1819, zit. in: Houben 1990, S. 287f.
69 Siehe: Wolfram Siemann, Kampf um Meinungsfreiheit im deutschen Konstitutionalismus. In: Johannes Schwardtländer/Dietmar Willoweit (Hg.), Meinungsfreiheit – Grundgedanken und Geschichte in Europa und USA. Kehl/Rhein-Straßburg 1986, S. 173f.
70 Oskar Negt, »Zensur trägt Züge einer Hydra«. In: 3. Internationales Russell-Tribunal. Zur Situation der Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 3/Teil 1: Zensur. Berlin 1979, S. 33
71 Wolfram Siemann, Zensur im Übergang zur Moderne – Die Bedeutung des »langen 19. Jahrhunderts«. In: Haefs/Mix (Hg.), S. 367
72 Der Hessische Landbote, Darmstadt 1834, siehe: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5d/Landbote.jpg (17. 10. 2021)
73 Georg Büchner, Sämtliche Werke und Schriften. Historisch-kritische Ausgabe. Band 3.2, Dantons Tod. Darmstadt 2000, S. 287, zit. in: Plachta, S. 105f.
74 Georg Lukács, Heinrich Heine als nationaler Dichter. Essen 1956, S. 23.
75 Heinrich Heine, Almansor. Tragödie in acht Bildern (1823), zit. in: Schütz, S. 14
76 Heinrich Heine, Vorrede zum Buch »Französische Zustände«, Paris, Ende November 1832. In: https://www.projekt-gutenberg.org/heine/franzzus/franzzus.html (19. 10. 2021)
77 Vgl. hierzu: Wolfram Siemann, Zensur im Übergang zur Moderne, S. 369
78 http://www.bremerfrauengeschichte.de/2_Biografien/aston.html (23. 12. 2021)
79 https://www.demokratie-geschichte.de/koepfe/2116 (23. 12. 2021)
80 https://rdl.de/beitrag/louise-aston-1814-1871-die-polizei-weist-aus-nur-um-der-ausweisung-willen (23. 12. 2021)
81 Karl Marx/Friedrich Engels, Pressefreiheit und Zensur. Einleitung von Iring Fetscher. Frankfurt/Main 1969, S. 8
82 Ebd., S. 9
83 Ebd., S. 10
84 Houben, S. 283f.
85 https://www.jku.at/fileadmin/gruppen/142/oktroyierte_Maerzverfassung.pdf (22. 10. 2021)
86 Frankfurter Paulskirchenverfassung, zit. in: Roßbach, S. 66
87 Wolfram Siemann, Zensur im Übergang zur Moderne – Die Bedeutung des »langen 19. Jahrhunderts«. In: Haefs/Mix (Hg.), S. 374
88 Ferdinand Freiligrath, Abschiedswort der Neues Rheinischen Zeitung, 19. Mai 1849, siehe: https://www.zgedichte.de/gedichte/ferdinand-freiligrath/abschiedswort-der-neuen-rheinischen-zeitung.html (22. 10. 2021)
89 Jana Lippmann, Zensur in Deutschland von der 48er Revolution bis zum 1. Weltkrieg. O. O. 2001 (Seminararbeit), siehe: https://www.grin.com/document/3250 (22. 10. 2021)
90 »Gesetz gegen die gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« (Sozialistengesetz) vom 21. Oktober 1878, siehe: http://www.documentarchiv.de/ksr/soz_ges.html (25. 10. 2021)
91 Zit. in: Schütz 1990, S. 147
92 Ebd.
93 Manfred Brauneck, Literatur und Öffentlichkeit im ausgehenden 19. Jahrhundert. Studien zur Rezeption des naturalistischen Theaters in Deutschland. Stuttgart 1974, S. 51
94 Plachta 2006, S. 141
95 Brauneck 1974, S. 58
96 http://www.verfassungen.at/at-18/stgg67-2.htm (24. 10. 2021)
97 Es floss, mit vielen Ergänzungen, nach dem Ersten Weltkrieg in die Verfassung von Hans Kelsen ein.
98 http://www.arbeiter-innen-kampf.org/geschichte/repression-und-arbeiterinnenbewegung-oesterreich/ (24. 10. 2021)