Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 183
3.1.1 Vereinbarung eines Plans zur Gründung einer Tochter-SE
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Da das Verfahren zur Gründung einer Tochter-SE einen Gründungsplan i.e.S. nicht vorsieht, beginnt die Vorbereitungsphase mit der bloßen Vereinbarung eines Plans zur Gründung einer Tochter-SE durch die Gründer.[353] Eine derartige Vereinbarung ist keine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für die Gründung und in den Gründungsvorschriften nicht einmal vorgesehen, jedoch in § 4 Abs. 2 S. 3 SEBG vorausgesetzt.