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4.5.1 Motive für die Schaffung von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht

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Durch die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht wird der AG eine weitere Finanzierungsmöglichkeit[133] zur Verfügung gestellt,[134] die – anders als beispielsweise die Zinsen für ein klassisches Darlehn – nicht das Jahresergebnis der AG schmälern, auf der anderen Seite auf Ebene der Gesellschaft aber auch nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Die Gewinnvorzüge werden gem. § 57 Abs. 3 AktG vielmehr nur aus den festgestellten Bilanzgewinnen bedient.[135] Daneben ermöglicht die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien – freilich nur im Rahmen des § 139 Abs. 2 AktG – die Einwerbung von Eigenkapital, ohne zugleich Leitungsmacht der stimmberechtigten Aktionäre abzugeben. Gerade dieser Umstand macht Vorzugsaktien für sog. Familien-AG[136] besonders interessant.[137] Auf der anderen Seite werden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht regelmäßig mit einem Preisabschlag im Vergleich zu Stammaktien gehandelt,[138] so dass die AG durch die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht weniger Kapital einwerben kann, als durch die Ausgabe von Stammaktien. Überspitzt könnte man formulieren, dass Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Regelfall[139] teureres Eigenkapital darstellen als Stammaktien.

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Zugleich trägt diese Aktiengattung dem Umstand Rechnung, dass ein beachtlicher Teil derjenigen Aktionäre, die nur zu einem geringen Maße am Grundkapital beteiligt sind, mehr an Rendite als am Mitentscheidungsrecht auf der Hauptversammlung interessiert sind, zumal sich letzteres bei geringer Beteiligungsquote ohnehin nur in Ausnahmekonstellationen auswirkt.[140] Auf der anderen Seite bewirkt die Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, dass auf diejenigen Aktien, die nicht mit einem Gewinnvorzug ausgestattet sind, nur der verbleibende Bilanzgewinn zu verteilen ist. Trotz dieses Gewinnvorzugs werden die stimmrechtslosen Vorzugsaktien einer Gesellschaft im Vergleich zu den stimmberechtigten Stammaktien an der Börse mit einem Abschlag von durchschnittlich 10–35 % gehandelt,[141] woraus die Bedeutung des Stimmrechts am Markt abgeleitet werden kann.

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