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IV. Ausblick
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Insgesamt hat das Sachenrecht durch die Problematisierung des Gedankens des Schutzes absoluter Rechte, zugleich aber durch die Einsicht in die Notwendigkeit flexibler Verkehrsformen und des Einsatzes von Sacheigentum für Zwecke der Kreditsicherung eine erhebliche Aktualität behalten. Allerdings bedeutet dies auch, dass die früher zuweilen verbreitete Vorstellung einer starken Eigenständigkeit des sachenrechtlichen Denkens gegenüber dem Schuldrecht und den von ihm ausgehenden dogmatischen und politischen Impulsen nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Vielmehr ist das Sachenrecht integrierender Bestandteil des bürgerlichen Vermögensrechts.