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Die Qualitätssicherung in der Herzchirurgie79

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Die Qualitätssicherung in der Herzchirurgie geht auf die 1984 initiierte »Quadra-Studie« zurück. Nachdem 1986 die Entwicklung der Erfassungsinstrumente abgeschlossen war, wurde 1988 das »Heidelberger Modell« im Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) geförderten Projekt »Qualitätssicherung in der Herzchirurgie« etabliert. Mit Gründung des »Heidelberger Verein zur multizentrischen Datenanalyse e. V.« beteiligten sich 1992 bereits neun herzchirurgische Kliniken in Augsburg, Bad Nauheim, Dortmund, Düsseldorf, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Köln und Ludwigshafen an der Datenerhebung. Trotz freiwilliger Teilnahme waren 1995 sämtliche der damals 79 deutschen Herzchirurgien beteiligt.

In den 1990er Jahren wurde über eine Kooperation zu Professor E. H. Blackstone, einem der weltweit renommiertesten herzchirurgischen Epidemiologen in den U.S.A., in Heidelberg ein System etabliert, mit dem für den individuellen Patienten eine Voraussage der zu erwartenden postoperativen Überlebenskurve nach herzchirurgischen Eingriffe über mehrere Jahre hinweg möglich ist.

Die Qualitätssicherung in der Herzchirurgie ist heute Bestandteil der gesetzlichen externen Qualitätssicherung.

Alle freiwillig entwickelten und umgesetzten qualitätssichernden Maßnahmen entstanden in unterschiedlichem Kontext durch die Initiative von Ärzten. In jeder der Maßnahmen gab es sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene Fachgruppen, die nach der Entwicklung auch die Weiterentwicklung der Maßnahmen berieten und die Ergebnisbewertung vornahmen. Sowohl für die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppen als auch für das Vorgehen bei der Ergebnisbewertung gab es keine Vorgaben und Regularien, sodass die Umsetzung heterogen blieb.

1989 wurde in den § § 137 und 112 SGB V die Teilnahme an der externen Qualitätssicherung für den stationären Bereich – und damit mit der Qualitätssicherung in der Geburtshilfe, Neonatologie, Chirurgie und Herzchirurgie – erstmals bundesweit verpflichtend. Einbezogen in die gesetzliche Qualitätssicherung sind seither alle gesetzlich Versicherten, die in einem im Krankenhausbedarfsplan zugelassenen Krankenhaus eine entsprechende medizinische Leistung in Anspruch nehmen. Der Katalog der in die gesetzliche QS einbezogenen Leistungen hat sich seitdem jährlich weiterentwickelt und verschiedene Leistungen wurden neu einbezogen und andere ausgesetzt. Die jeweils gesetzlich vorgegebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und die dafür entwickelten Spezifikationen sind aktuell auf der Internetseite IQTIG.org abzurufen.

Zusätzlich sind in einzelnen Bundesländern auf der Basis landesrechtlicher Vorgaben weitere Leistungsbereiche in die Qualitätssicherung verpflichtend einbezogen.

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