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Die Landesarbeitsgemeinschaften Qualitätssicherung (LAGen)

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In der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) hat der Verordnungsgeber die Strukturen auf Landesebene neu geordnet. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), die Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) und die Verbände der Krankenkassen einschließlich Ersatzkassen im Land eine Landesarbeitsgemeinschaft bilden eine LAG. Sie besteht aus einem paritätisch aus Vertretern der Krankenkassen einerseits und Vertretern der Leistungserbringer andererseits gebildeten Lenkungsgremium. Der PKV-Verband, die Organisationen der Pflegeberufe sowie je nach Beratungsthema auch die Landeszahnärztekammer, die Landespsychotherapeutenkammer sowie Patientenvertreter werden an den Beratungen beteiligt. Das Lenkungsgremium ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinien.

Die LAG beruft Fachkommissionen, die die Bewertung der Ergebnisse und ggf. kollegiale Beratung vornimmt. Auch die Fachkommissionen sind ein Spiegelbild der o. g. Organisationen auf Landesebene. Eine Geschäftsstelle unterstützt die LAG und die Fachkommissionen im Datenhandling und organisatorisch bei der Ergebnisbewertung und dem Stellungnahmeverfahren. Die Strukturen auf Landesebene werden mit Inkrafttreten der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) die damit verbundenen Aufgaben umsetzen80.

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