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4.2 Die Strukturen zur Umsetzung der externen gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus in Deutschland Die Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung

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Mit der 1989 erstmals im SGB V verabschiedeten Verpflichtung zu externer Qualitätssicherung wurden in allen Bundesländern Landesgeschäftsstellen eingerichtet bzw. die bereits bestehenden Geschäftsstellen für diese Aufgabe verpflichtet. Organisatorisch-administrativ waren sie meist bei regionalen Ärztekammern oder Landeskrankenhausgesellschaften angebunden. 1998 wurden die Geschäftsstellen im Rahmen einer weiteren Nouvellierung des SGB V teilweise in freie Trägerschaft überführt. Bis 2018 waren diese Geschäftsstellen für die Umsetzung verschiedener Richtlinien des G-BA verantwortlich. Die änderte sich ab 2019 mit der sukzessiven Überführung der gesamten datengestützten gesetzlichen externen Qualitätssicherung in die DeQS-Richtlinie.

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