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Voraussetzungen, Prüfungen & Jagdhundeorganisationen

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Bevor Sie jedoch bei solchen Veranstaltungen als anerkannter Nachsuchenführer auftreten können, müssen Sie mit Ihrem Hund alle Prüfungen, die dafür notwendig sind, abgelegt haben, so sind die Bestimmungen in den meisten Bundesländern Deutschlands. Auch in Österreich und der Schweiz gibt es Dachverbände für Jagdgebrauchshunde und Vereine für fast jede Jagdhunderasse, die Prüfungsund Zuchtrichtlinien festlegen. In Österreich wird teilweise auch der Einsatz von Nachsuchengespannen in Bereichshundestationen, Jagdhundestationen oder Nachsuchenstationen organisiert, im Kanton Schwyz gibt es z. B. die Nachsuchenorganisation (NAORG), die den Einsatz von Schweißhunden im ganzen Kantonsgebiet organisiert. Nachsuchen werden über die im Gebiet zuständigen Wildhüter oder die Polizeizentrale gemeldet. Genaue Regelungen und Informationen bezüglich des Einsatzes oder der Organisation von Nachsuchengespannen für Ihr jeweiliges Gebiet erfahren Sie über die Dachverbände bzw. die Vereine (siehe z. B. ab S. 140).

Bei den Schweißhundevereinen (z. B. Verein Hirschmann und Klub für Bayerische Gebirgsschweißhunde) ist für eine Anerkennung eine Vorprüfung, eine Hauptprüfung und eine Formbewertung notwendig, bei allen anderen Jagdhunderassen sind im deutschen und österreichischen Jagdgebrauchshundeverband (JGHV; ÖJGV) bzw. in der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesen (AGJ) die jeweiligen Richtlinien festgelegt; die einzelnen Jagdhundeverbände organisieren und führen die Prüfungen durch (siehe auch Informationen ab S. 140). Jetzt kommt das wieder zu tragen, was ich eingangs schon erwähnt habe: Grundvoraussetzung, damit Sie überhaupt mit Ihrem Hund zur Prüfung antreten dürfen, ist eine gültige Ahnentafel, die durch den JGHV anerkannt ist.

In Deutschland brauchen Sie als Nachsuchenführer eine Jägervereinigung (Zusammenschluss mehrerer Hegeringe), die für Sie beim Landesjagdverband bürgt. Wenn Sie diese Voraussetzungen alle haben, dann suchen Sie Kontakt zu diesen Vorsitzenden der Jägervereinigungen, diese Leute helfen gerne weiter.

In Österreich und der Schweiz gibt es, wie schon erwähnt, regionale Stationen bzw. Organisationen, wo Nachsuchenführer mit geprüften Hunden aufgenommen werden und für die Nachsuchenarbeit zur Verfügung stehen.

Eines müssen Sie als anerkannter Nachsuchenführer auf jeden Fall ansprechen und bei jedem Einsatz beachten, damit Sie rechtlich fest im Sattel sitzen: Die Wildfolge ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, nachdem das Bundesjagdgesetz ein Rahmengesetz ist, können die einzelnen Bundesländer diesen Rahmen nach ihren Bedürfnissen ausfüllen. Auf allen Internetseiten der Landesjagdverbände gibt es Vordrucke für die Wildfolgevereinbarung, werben Sie dafür, sprechen Sie die Vorteile dieser freiwilligen Wildfolgevereinbarung an. Nachteile gibt es für die Jagdpächter nicht, zumal das Tierschutzgesetz seit 2002 im Artikel 20a im Grundgesetz verankert ist.

Ich glaube, ich konnte Ihnen mit diesem Überblick über die Ausbildung und Führung eines Nachsuchenhundes vermitteln, dass Nachsuchenarbeit Fleißarbeit ist. Ohne sich und Ihren Hund ständig in Übung zu halten, können Sie nicht bestehen. Und auch die ethische und moralische Verantwortung, die Sie mit diesem Ehrenamt übernehmen, muss Ihnen jederzeit bewusst sein.

Suchen Heil!

Der Nachsuchenführer

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