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2. Der Aufsatz „The Marginal Cost Controversy“ (1946)

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Dieser Aufsatz beschäftigt sich mit dem Problem des natürlichen Monopols und mit der – für Coase: unbefriedigenden – Bearbeitung dieses Problems durch die Wohlfahrtsökonomik. Die Argumentation lässt sich in drei Schritten rekonstruieren. Erstens skizziert Coase die in der zeitgenössischen Literatur dominierende Auffassung, derzufolge ein natürliches Monopol mit Hilfe von steuerfinanzierten |145|Subventionen so reguliert werden sollte, dass es sein Produkt zu Grenzkostenpreisen vertreibt. Zweitens weist er darauf hin, dass bei dieser Auffassung eine relevante und sogar überlegene Alternative außer acht gelassen worden ist, und drittens schließlich führt er aus, dass nach erfolgter Erweiterung des Blickfeldes die in der Literatur für eindeutig gehaltene Überlegenheit von Grenzkostenpreisen gegenüber Durchschnittskostenpreisen nicht länger fraglos akzeptiert werden kann.

(1) Grenzkostenpreise weisen die allgemein wünschenswerte Eigenschaft auf, die Nachfrager mit genau jenen Kosten zu belasten, die für die Produktion der zuletzt hergestellten Einheit des gekauften Gutes tatsächlich anfallen. Sie sorgen damit für eine Angleichung der marginalen Zahlungsbereitschaft und der marginalen Produktionskosten und ermöglichen so eine an den gesellschaftlichen Knappheitsverhältnissen orientierte Entscheidung über die marginale Einschränkung bzw. die marginale Ausdehnung der Produktion. – Im Spezialfall des natürlichen Monopols besteht nun allerdings die Besonderheit, dass die gesamte Marktnachfrage (N) von einem einzigen Anbieter kostengünstiger als durch mehrere Anbieter bedient werden kann (Abb. 2).

Abbildung 2:

Grenzkostenpreis im natürlichen Monopol

Aufgrund dieser Besonderheit wird im Bereich sinkender Durchschnittskosten produziert, d.h. im Bereich links vom Durchschnittskostenminimum, so dass die Grenzkosten (GK) stets unter den Durchschnittskosten (DK) liegen. Dadurch entsteht das Problem, dass der mit dem Grenzkostenpreis (pG) verbundene Umsatz die Gesamtkosten nicht deckt. Vielmehr entsteht eine Deckungslücke, d.h. ein Verlust. Dieser soll – so die wohlfahrtsökonomische Vorstellung – durch steuerfinanzierte Subventionen ausgeglichen werden. Der zum Verlustausgleich benötigte Subventionsbetrag entspricht dem grauen Rechteck in Abb. 2.

(2) Coase macht nun geltend, dass die wohlfahrtsökonomische Auffassung zur Regulierung natürlicher Monopole aus einem Vergleich von Grenzkostenpreisen und Durchschnittskostenpreisen resultiert und dass dieser Vergleich auf einem unangemessen verengten Blickwinkel beruht.

|146|Im natürlichen Monopol führen Durchschnittskostenpreise zu einem Gewinn in Höhe von null (Abb. 3). Da hier kein Verlust entsteht, erfordern sie also keinen staatlichen Eingriff, um den monopolistischen Anbieter anzuregen, die entsprechende Menge bereitzustellen. Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht sind sie dennoch mit einem Problem behaftet. Dieses besteht darin, dass nun nicht, wie im Fall der Grenzkostenpreise, die Menge xG angeboten wird, sondern lediglich die geringere Menge xD. Da die Nachfrager nicht mit den in der Produktion tatsächlich anfallenden Zusatzkosten, sondern mit einer höheren, auch einen Fixkostenanteil enthaltenden Preisforderung (pD) konfrontiert werden, sind ihre marginalen Anpassungsentscheidungen ‚verzerrt‘. Folglich fragen sie weniger als die pareto-optimale Menge xG nach. Deshalb, so Coase, befürwortet die zeitgenössische wohlfahrtsökonomische Literatur eine Regulierungslösung, die das natürliche Monopol auf Grenzkostenpreise festlegt. Er sieht hierin der Tendenz nach ein Argument ex negativo: Grenzkostenpreise, so seine Vermutung, werden befürwortet, weil Durchschnittskostenpreise aus allokativen Gründen abgelehnt werden.

Abbildung 3:

Grenzkostenpreis versus Durchschnittskostenpreis im natürlichen Monopol

Vor diesem Hintergrund nun wendet Coase ein, dass bei diesen Überlegungen eine relevante Alternative übersehen wird, eine Alternative jenseits von Grenzkosten- oder Durchschnittskostenpreisen. Coase verweist auf die Option eines „multi-part pricing“. In der Tradition der deutschsprachigen Finanzwissenschaft würde man dies als einen gespaltenen Tarif bezeichnen: als eine Kombination von Beiträgen und Gebühren. Der Grundgedanke dieser Option besteht darin, eine Nutzungsgebühr in Höhe der Grenzkosten zu verlangen und den dabei entstehenden Verlust durch Beiträge zu decken, die nicht von der Gesamtheit der Steuerzahler, sondern ausschließlich von der Gemeinschaft der Nutzer aufzubringen sind. Es handelt sich also um eine Vereins- oder Clublösung, in der die fixen Kapazitätskosten über Beiträge und die variablen Nutzungskosten über Gebühren finanziert werden.

|147|In einer vergleichenden Betrachtung stellt Coase sodann mehrere Aspekte heraus, die aus seiner Sicht für einen gespaltenen Tarif und damit zugleich gegen reine Grenzkostenpreise sprechen. Zu diesen Aspekten gehört, dass die staatliche Subventionierung von Grenzkostenpreisen den Steuerzahlern eine Leistung abnötigt, für die viele von ihnen keine Gegenleistung erhalten, während ein gespaltener Tarif dem Äquivalenzprinzip folgt und nur jene belastet, die das zu finanzierende Gut auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Für besonders wichtig jedoch hält Coase eine – ihrerseits ebenfalls wohlfahrtsökonomische – Überlegung. Sie besagt, dass Grenzkostenpreise im natürlichen Monopol zu allokativen Verzerrungen führen, obwohl sie doch genau solche Verzerrungen eigentlich vermeiden helfen sollen. Die Argumentation lautet wie folgt.

Auf einem normalen Markt produzieren konkurrierende Unternehmen im Bereich steigender Durchschnittskosten. Hier gilt: DK < GK. Deshalb erzielen sie Gewinne, auch wenn sie durch Wettbewerb gezwungen sind, ihre Preisforderungen auf das Niveau der Grenzkosten zurückzunehmen. Unter solchen Bedingungen stellen Grenzkostenpreise sicher, dass knappe Ressourcen in ihre produktivste Verwendung wandern. Dies gilt zum einen für jene Ressourcen, die in die Produktion der letzten gerade noch hergestellten Gütereinheit Eingang finden. Es gilt zum anderen für jene Ressourcen, die für den Aufbau der Produktionskapazität verwendet werden. Da die Grenzkosten im hier relevanten Bereich über den Durchschnittskosten liegen, signalisiert die Bereitschaft der Nachfrager, Grenzkostenpreise zu bezahlen, eine Gesamtvorteilhaftigkeit der Produktion sowie eine marginale Vorteilhaftigkeit der Grenzproduktion; sie signalisiert, dass sowohl die fixen als auch die variablen Kosten zu Recht in Kauf genommen worden sind, weil die verbrauchten Ressourcen in ihrer tatsächlichen Verwendung eine höhere Nutzensumme ermöglicht haben als in einer etwaigen alternativen Verwendung.

Im Sonderfall eines natürlichen Monopols verhält sich dies anders. Hier verlaufen die Grenzkosten im relevanten Bereich unter den Durchschnittskosten. Es gilt: GK < DK. Grenzkostenpreise können somit zwar auch weiterhin sicherstellen, dass der Ressourcenverbrauch für die letzte, marginale (n-te) Gütereinheit volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Sie können jedoch nicht sicherstellen, dass es volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist, auch die (n – 1) inframarginalen Einheiten des Monopolgutes zu produzieren. Mit anderen Worten garantieren Grenzkostenpreise nur die Wirtschaftlichkeit der zur Grenzproduktion verwendeten Ressourcen; sie garantieren jedoch nicht die Wirtschaftlichkeit der zum Kapazitätsaufbau verwendeten Ressourcen. Sie geben Auskunft, wieviel produziert werden sollte, lassen jedoch die grundlegendere Frage unbeantwortet, ob überhaupt produziert werden sollte.

Im natürlichen Monopol sind Grenzkostenpreise anfällig für eine volkswirtschaftliche Verschwendung knapper Ressourcen. Während sie auf einem normalen Markt automatisch sicherstellen, dass neben den variablen Kosten auch die Inkaufnahme fixer Kosten durch einen entsprechenden Nachfragernutzen gerechtfertigt ist, ist im natürlichen Monopol gerade dieser Automatismus außer Kraft gesetzt, weil nun das Grenzkostenniveau im hier relevanten Bereich nicht mehr oberhalb, sondern unterhalb des Durchschnittskostenniveaus liegt. Hieraus folgt: Soll – im wohlfahrtsökonomischen Verständnis – aus einer gegebenen |148|Ressourcenausstattung ein Maximum an Bedürfnisbefriedigung herausgeholt werden, so muss dafür Sorge getragen werden, dass die Konsumentenrente der Nachfrager mindestens so groß ist wie der Subventionsbetrag, der zur Fixkostendeckung anfällt. In Abb. 4 ist ein Beispiel eingezeichnet, in dem dies eindeutig nicht der Fall ist.[227] Aus wohlfahrtsökonomischer Sicht liegt hier eine Verschwendung knapper Ressourcen vor: Die zum Kapazitätsaufbau der Güterproduktion verwendeten Ressourcen wären besser anderweitig eingesetzt worden.

Abbildung 4:

Ein Beispiel für Ressourcenverschwendung im natürlichen Monopol

Es stellt sich nun die Frage, wie bei der Setzung von Grenzkostenpreisen eine solche Verschwendung vermieden werden kann, d.h. wie man an die Informationen herankommt, anhand deren man beurteilen kann, ob die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager nicht nur ausreicht, um die variablen Kosten zu decken, sondern ob sie auch ausreicht, um die fixen Kosten zu decken. Coase verweist darauf, dass jene Wohlfahrtsökonomen, die die Setzung von Durchschnittskostenpreisen ablehnen und statt dessen eine Setzung von Grenzkostenpreisen befürworten, zur Lösung dieses Problems vorgeschlagen haben, die Konsumenten nach ihrer Zahlungsbereitschaft zu befragen. An genau diesem Punkt setzt seine Kritik an: Während bei einem gespaltenen Tarif diese Zahlungsbereitschaft in Form von Beiträgen tatsächlich unter Beweis gestellt werden muss, bleibt es im Fall reiner Grenzkostenpreise bei einer hypothetisch bleibenden Erhebung der Zahlungsbereitschaft, weil nicht die befragten Konsumenten selbst, sondern die gesamten Steuerzahler die entstehenden Fixkosten finanzieren müssen. Angesichts dieses |149|gravierenden Unterschieds rechnet Coase mit massiven Anreizen strategischer Informationsverzerrung und folglich mit gravierenden Schwierigkeiten der Administration, die in Abb. 4 skizzierten Gefahren volkswirtschaftlicher Ressourcenverschwendung zu umgehen und so tatsächlich vermeiden zu können – vom Vermeiden-Wollen ist hier noch gar nicht die Rede –, dass viel mehr Monopolgut-Produktionen aufgenommen werden, als es nach wohlfahrtsökonomischen Kriterien gerechtfertigt erscheint.

Das für Coase entscheidende Argument zugunsten eines gespaltenen Tarifs und zu Lasten eines reinen Grenzkostenpreises ist ein Anreizargument: „Neither Hotelling nor Lerner nor Meade give, in my view, sufficient weight to the stimulus to correct forecasting, which comes from having a subsequent market test of whether consumers are willing to pay the total cost of the product. Nor do they recognize the importance of the aid which the results of this market test give in enabling more accurate forecasts to be made in the future.“[228]

(3) Gestützt auf diese Überlegungen, die neben Durchschnittskostenpreisen und Grenzkostenpreisen eine dritte Option zur Regulierung natürlicher Monopole ins Spiel bringen und diese als vergleichsweise überlegen ausweisen, kann Coase dem Anspruch entgegentreten, Grenzkostenpreise seien Durchschnittskostenpreisen überlegen. Zwar weisen Grenzkostenpreise den Vorteil auf – hierin stimmt Coase der in der Literatur vorfindlichen Einschätzung ausdrücklich zu –, dass sie den marginalen Ressourceneinsatz knappheitsmindernd ausrichten. Allerdings weisen sie – und dies wird nun als interne Kritik an der wohlfahrtsökonomischen Literatur betont – den Nachteil auf, den inframar-ginalen Ressourceneinsatz nicht knappheitsmindernd ausrichten zu können. Folglich sieht Coase hier einen Bedarf für eine weitaus differenziertere Einschätzung, als sie in der zeitgenössischen Literatur üblich ist. So schreibt er mit Bezug auf Grenzkostenpreise:

„The … advantage is that a government could undertake production in cases in which consumers would be willing to pay the total cost but which could not be undertaken with average cost pricing. … A government which made many errors in its estimates of individual demands could easily offset any good such a policy might produce. Average cost |150|pricing may prevent some things from being done which perhaps ought to be done, but it is also a means of avoiding certain errors in production, some of which would inevitably be made if the Hotelling-Lerner policy [of marginal-cost pricing; I.P.] were followed.“[229]

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