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II. Freiheit in der Mandatsübernahme

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Dem Verteidiger steht es grundsätzlich frei, ein Mandat anzunehmen oder abzulehnen. Persönliche Eigenheiten, gesetzliche Vorschriften und berufsrechtliche Grundsätze werden ihn bei seiner Entscheidung beeinflussen.

Teil 1 Die Übernahme des MandatsII › 1. Persönliche Eigenheiten

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

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