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Vorwort der Herausgeber

Vorwort der Herausgeber

Das vorliegende Werk „Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren“ gehört zu den Klassikern der Verteidigungsliteratur, mit dem vor nunmehr 30 Jahren die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ ihren Anfang nahm. Zunächst wurde die einschlägige Pionierarbeit von Matthias Weihrauch geleistet. Seit der 7. Auflage setzt der erfahrene Münchner Anwalt Dr. Jens Bosbach diese Tradition fort.

Das anwaltliche Können wird im Strafprozess vor allem im Vorverfahren gefordert. Wer hier seinem Mandanten falsche Ratschläge erteilt, sich bei Prozesshandlungen unklug verhält oder gegenüber Strafverfolgungsorganen nicht den richtigen Ton anschlägt, begeht schwerwiegende Fehler, die in der Hauptverhandlung zumeist nicht mehr korrigiert werden können. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Verfahrensabsprachen in der Regel bereits im Ermittlungsverfahren getroffen werden, während die Richter in der Hauptverhandlung die von der Rechtsprechung dazu aufgestellten Hürden für so hoch halten, dass sie auch jenseits der Kapitaldelikte überwiegend das herkömmliche Strafverfahren bevorzugen. Das kann von Vorteil sein, birgt aber im Einzelfall für den Beschuldigten doch ein höheres Sanktionsrisiko. Auf der Basis der im vorliegenden Buch gegebenen rechtlichen und prozesstaktischen Hinweise kann der Strafverteidiger seiner erhöhten Wirkkraft im Ermittlungsverfahren bestens gerecht werden.

Die vielfältigen, sorgfältig abgewogenen Vorschläge von Bosbach dürften vor allem für junge Anwälte eine wahre Fundgrube für eine effektive Verteidigung darstellen. Aber auch der versierte Kollege findet viele wertvolle Anregungen. Verlässlich werden jüngste gesetzliche Regelungen berücksichtigt, wie z. B. die – auf Grund der Umsetzung von EU-Richtlinien erforderlich gewordenen – gesteigerten Anforderungen an die Beschuldigtenbelehrung gem. § 136 StPO (s. Rn. 239) oder die Änderungen im Recht der Telekommunikationsüberwachung (s. Rn. 551). Selbstverständlich sind sowohl die einschlägige Rechtsprechung als auch aktuelle Tendenzen im Schrifttum sorgfältig eingearbeitet worden. Es finden sich ferner Informationen über neue Verteidigungsfelder, wie z. B. über die strafrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen bei der Aufklärung von Straftaten oder bei Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Unternehmen (s. Rn. 178 ff). Auch im Bereich der Vergütungsregelungen wird über interessante Entwicklungen in Rechtsprechung und täglicher Praxis berichtet – nicht zuletzt hinsichtlich des im Rahmen von Honorarvereinbarungen maximal zulässigen Stundensatzes (s. Rn. 638).

Beibehalten wird die Gesamtkonzeption, die rechtlichen Darlegungen durch Hinweise auf die richtige Verteidigungsstrategie und vor allem durch konkrete Muster von Verteidigungsschreiben zu ergänzen. Die Herausgeber sind der Ansicht, dass – trotz der von vornherein beschränkten Übertragbarkeit der Beispiele auf andere Strafprozesse – diese Kombination von Hand- und Formularbuch dem Verteidiger wichtige Hilfestellung leisten kann. Dass die Praxis damit zu arbeiten versteht, dokumentiert der große Erfolg des vorliegenden Buches.

Im November 2014
Passau Berlin Werner Beulke Alexander Ignor
Verteidigung im Ermittlungsverfahren

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