Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 294
I. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung
Оглавление1
§ 15 bestimmt die zivilrechtlichen Folgen für Rechtsgeschäfte, die im Anwendungsbereich des AWG ohne erforderliche Genehmigung vorgenommen werden sowie die Rechtsfolgen eines Prüfverfahrens.[1] Außenwirtschaftliche Genehmigungserfordernisse werden somit durch zivilrechtliche Sanktionen abgesichert.[2] Die Vorschrift wurde durch die AWG-Novelle 2013 neu gefasst und leicht verändert. Abs 2 entspricht § 31 Abs 3 aF, Abs 3 entspricht § 31 Abs 2 aF. Die veränderte Reihenfolge der Abs 2 und 3 verdeutlicht, dass § 5 Abs 3 als lex specialis zu § 5 Abs 2 konzipiert wurde.[3] Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorschrift mit dem am 31.3.2020 vorgelegten Gesetzentwurf zu ändern.[4]