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Arius

Arius (* um 270/280 in Lybien, †336) gehörte seit ungefähr 300 zum Klerus von Alexandria, der bedeutendsten Bildungsstätte Nordafrikas. Als Priester in einer der Stadtkirchen stand Arius unter der Amtsgewalt des Bischofs Alexander (312–328), mit dem er um 320 wegen dogmatischer Äußerungen zur Trinität in Konflikt geriet. Kernpunkt des Streits war die subordinatorische Deutung des Sohnes gegenüber dem Vater, die in Ansätzen schon in der Theologie des Origenes angelegt war. Arius verneinte, dass der Sohn aus der Substanz des Vaters gezeugt und diesem deshalb wesensgleich (homoousios) sei. Gestützt auf Spr. 8, 22: „Gott schuf mich als Anfang seiner Wege“, deutete Arius in seinen Predigten den Logos-Christus als Geschöpf Gottes und diesem folglich nicht gleich ursprünglich. Durch den Willen des Vaters sei der Sohn Schöpfer aller anderen Geschöpfe und seinem Vater damit wesensähnlich (homoios). Radikale Schüler des Arius bestritten später auch die Wesensähnlichkeit zwischen Vater und Sohn. Auf Drängen des Bischofs verließ Arius Alexandria, gewann aber bei Gemeinden und Bischöfen im oströmischen Reichsteil schnell Fürsprecher. Um eine Kirchenspaltung abzuwenden, berief Kaiser Konstantin im Jahre 325 die Bischöfe seines Reiches zu einem allgemeinen Konzil nach Nizäa. Die mehrheitlich oströmischen Bischöfe bekräftigten unter Leitung des Kaisers den Glauben an die Wesenseinheit von Vater, Sohn und Heiligem Geist. Mit dem Erlass eines verbindlichen christlichen Glaubensbekenntnisses (Nizänum) war die Verurteilung der wichtigsten Lehrsätze des Arius verbunden, der aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen wurde.

Mit dem Konzil von Nizäa war der Arianerstreit noch nicht beendet, da die Lehre des Arius weiterhin Popularität genoss und selbst in bischöflichen Kreisen noch Anhänger zu finden waren. Dennoch bildete das Konzil einen Markstein im Umgang der Kirche mit Ketzern. Mit dem Glaubensbekenntnis, das mit einer Ergänzung durch das Konzil von Konstantinopel (381) das ganze Mittelalter hindurch gültig blieb, war eine fundamentale, wenn auch nicht die erste und einzige dogmatische Grundlage zur Scheidung von Rechtgläubigkeit und Ketzerei geschaffen. Das allgemeine (ökumenische) Konzil blieb in Fragen der Lehre die höchste normsetzende Instanz der Kirche. Im Kanon acht legten die Konzilsväter in Nizäa auch Regeln zur Wiederaufnahme häretischer und schismatischer Gruppen fest, so der Paulinianer in Antiochia oder der Melitianer in Ägypten. Die Paulinianer beriefen sich auf die Lehren des Bischofs Paul von Samosata, Bischof von Antiochia von 260 bis 268. Seine Behauptung, Christus sei der von Gott adoptierte Sohn (Adoptianismus), hatte zu seiner Verurteilung und Absetzung unter Kaiser Aurelian (270–275) geführt. Die Beteiligung der kaiserlichen Gewalt an der Beschlussfassung und Verkündung leitete in Nizäa zudem das Zeitalter des Zusammenwirkens von Staat und Kirche in der Ketzerverfolgung ein. Ketzerei gelangte als Straftatbestand auch in das weltliche Recht; die Verfolgung oblag kirchlichen wie staatlichen Stellen. Im Jahre 380 verpflichtete das Religionsgesetz Cunctos populos der Kaiser Theodosius I., Gratian und Valentinian II. die gesamte Reichsbevölkerung auf das nizänische Glaubensbekenntnis. In der Begründung verknüpfte das Dekret das Staatswohl mit dem rechtgläubigen Christentum. Ketzer und Apostaten erschienen folgerichtig als Staatsfeinde.

Ketzerei und Inquisition im Mittelalter

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