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ОглавлениеAus dem Religionsedikt der Kaiser Gratian, Valentinian II. und Theodosius I., 28. Februar 380
(Codex Iustinianus, 1, 1, 1, hg. v. G. Härtel/F. Kaufmann, Leipzig 1991, S. 29)
Diejenigen, die diesem Gesetz (i.e. dem in Nizäa beschlossenen Bekenntnis zum dreieinigen Gott) folgen, sollen den Namen katholische Christen führen. Die übrigen aber, die Wir als töricht und wahnwitzig erklären, sollen als Abtrünnige vom Glauben mit Ehrlosigkeit (Infamie) bestraft und mit dem Zorne Gottes und dann nach Unserer Entscheidung, die Wir aus dem himmlischen Ratschluss schöpfen wollen, mit einer Strafe belegt werden.
Kaiserliche Edikte gegen Ketzerei
Mit dem Infamievorwurf gegen Ketzer und Abtrünnige verband das römische Recht den Entzug wichtiger Bürgerrechte, so etwa das Verbot öffentlicher Ämter und Würden, Einschränkungen beim Erbrecht und Nachteile vor Gericht. Aus den nachtheodosianischen Kaisergesetzen schuf vor allem die Konstitution Manichaeos Kaiser Theodosius’ II. und seiner Mitkaiser Arcadius und Honorius aus dem Jahre 407 eine weitere Grundlage für die spätere Ketzerverfolgung. Hier wird Ketzerei explizit als „öffentliches Verbrechen“ (crimen publicum) eingestuft, wodurch neben geistlichen Strafen auch strenge weltliche Sanktionen gerechtfertigt werden (Cod. Iustin. 1, 5, 4). Weitere Kaiseredikte des 5. Jahrhunderts unterbanden die Bildung von Gemeinschaftsbesitz und eigenen Organisationsformen von Ketzern (1, 5, 3; 1, 5, 14). Auch gegenüber Apostaten verfügten die Kaiser Theodosius II. und Valentinian III. im Jahre 426 die strenge Nachforschung und Ahndung durch staatliche Stellen (1, 7, 4). Die Formen der staatlichen Verfolgung und Bestrafung von Ketzern, Apostaten und Heiden glichen in vielerlei Hinsicht den Maßnahmen gegen die Christen im vorkonstantinischen Zeitalter (Konfiskation, Versammlungsverbot, Organisationsverbot, Einschränkung der Bürgerrechte, Androhung der Todesstrafe). Letztere spielte in der Rechtspraxis – mit einer Ausnahme – jedoch noch keine Rolle. In Trier vollstreckte die römische Militäradministration um das Jahr 385 auf Bitte spanischer Bischöfe, jedoch gegen den Protest des Ambrosius von Mailand und Martins von Tours, erstmals Todesurteile wegen Ketzerei. Dem spanischen Bischof Priscillian und seinen Anhängern waren Manichäismus und Magie vorgeworfen worden. Bis zu Beginn des 6. Jahrhunderts blieb die spanische Kirche in Anhänger Priscillians und des katholischen Bekenntnisses gespalten.
Zeitgleich zur Intensivierung der Ketzerverfolgung erreichte um das Jahr 400 die theologische Literatur gegen die Häresie einen Höhepunkt. Der Grieche Epiphanius von Salamis (†402) verfasste eine umfangreiche Weltgeschichte der Häresie, in der er Kirchen- und Ketzergeschichte als untrennbare Erscheinungen aufeinander bezog. Für das Mittelalter wurden vor allem die häresiologischen Schriften des lateinischen Kirchenvaters Augustinus wichtig.