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An: Kommission für die Reform des Erziehungswesens

Der Sekretär für historische Studien –

Terra-City/BW

Von: Ministerium für Kultur und Erziehungswesen

Referat IX c –

Betr.: Vorschlag zur Textgestaltung des programmierten »Lehrbuchs zur Historie der Menschheit«

Ihr Schreiben vom 12. Tag im 9. Monat d. J. 1075 (nD)

Terra-City,

3. Tag im 11. Monat d. J. 1075 (nD)

Zuständigkeitshalber wurde uns das o. a. Schreiben von Referat IX b im Hause übergeben. Wir bitten, in Zukunft die Zuständigkeiten der Fachressorts besser zu beachten.

Der Antrag auf Aufnahme des Tagebuchauszugs des Cygnianers Mnomeno in das o. a. Lehrbuch für die Schulen im Bereich des VBW wird abgelehnt.

Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung des übersandten Tagebuchteils erscheint ein wünschenswerter Einfluss auf das Denken unserer Schulkinder nicht möglich. Unsere historische Wissenschaft hat als wichtigste Aufgabe und oberstes Ziel, eine positive Einstellung der Bevölkerung zur Geschichte der Menschheit und ihrer verschiedenen Entwicklungsphasen zu erreichen. Der vorgelegte Tagebuchauszug enthält jedoch eine Schilderung, die diesem Ziel entgegensteht. Unwesentliche Fehler politischer und militärischer Führung der VBW sind nicht geeignet, dadurch aufgebauscht zu werden, dass sie in Schulbüchern behandelt werden. Falls notwendig, erscheint eine Darstellung durch einen kompetenten Fachhistoriker möglich, der das Ereignis der Aufnahmefähigkeit der Schüler entsprechend aufarbeitet. Keinesfalls aber kann das Abhandeln solcher Ereignisse durch wörtliche Zitate aus – vermutlich verzerrten – Darstellungen Fremdrassiger erfolgen.

Gemäß § 135, Abs. 3, Unterzeile c, der »Verordnung zur Erneuerung des Gedankenguts an Schulen« wird der Antrag daher als unzumutbar zurückgewiesen und gleichzeitig der Kommission für die Reform des Erziehungswesens ein förmlicher Tadel ausgesprochen. Wir bitten, weitere dergl. Anträge zuvor genauer auf Eignung zu überprüfen.

Weiterhin wird gemäß § 18, Ziffer 7, Abs. 5, »Gesetz zum Schutz der Bürger im VBW« das diskriminierende Dokument beschlagnahmt. Das Tagebuch des Cygnianers Mnomeno ist unverzüglich der im Wohnbezirk zuständigen Unterstelle des Sicherheitsdienstes auszuliefern. Gemäß § 18, Ziffer 8, Abs. 3, steht auf Zuwiderhandeln die Todesstrafe.

Ministerium für Kultus und Erziehungswesen

Referat IX c

gez. Smitt

(Oberverwaltungssekretär)

Durchschlag an: SD, Wohnbezirk E. T. Zentraluniversität.

Die Welten des Jörg Weigand

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