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1.3.3 KiTa – (H)Ort der Vielfalt

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In der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 (UN, 1990) wird jedem Kind das Recht auf Schutz, Versorgung und kulturelle Beteiligung zugesprochen. Kein Kind darf ausgegrenzt und ausgeschlossen werden. In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 (UN, 2020)22 wird dieser Anspruch noch einmal bestärkt.

Die bestmögliche Förderung jedes einzelnen Kindes ist eine pädagogische Zielsetzung der Bildungsinstitutionen, so auch der KiTa. Als erste Bildungsinstitution im Leben des Kindes musste die KiTa schon immer mit der größten Vielfalt der Kinder und deren kultureller Hintergründe umgehen. Mit der Zunahme von Migration aus vielen Ländern der Welt nahm auch in der KiTa die Vielfalt an Nationalitäten und Kulturen unter den Kindern zu – und damit wurde die Aufgabe der Beachtung unterschiedlicher Kulturen bei der Betreuung, Erziehung und Bildung in der KiTa, auch beim Essen, deutlich ausgeweitet.

Auch die Integration der Kinder mit einer Behinderung ist nicht neu (s. dazu Sarimski, 2021). Die interindividuelle Vielfalt und Heterogenität waren und sind einerseits eine Herausforderung und andererseits in der Regel (falls die entsprechenden Bedingungen gegeben sind) auch ein Gewinn für alle Akteure in den Bildungsinstitutionen – und damit für die Gesellschaft.

In den einzelnen Kapiteln des Buches werden wissenschaftliche Grundlagen zu Essen und Ernährungsbildung zusammengestellt, die für Kinder aller Kulturen gelten. Zudem werden Hintergründe und Bedeutungen kultureller Unterschiede erläutert und Wege aufgezeigt, diese im KiTa-Alltag zu beantworten. Die Kriterien für die Erstellung eines Verpflegungskonzeptes, wie sie in Kapitel 7 ausgeführt sind, können dafür eine Richtschnur bieten.

Wo es möglich ist, wird auf kulturelle Diversität hingewiesen. Dabei betrifft diese nicht nur unterschiedliche ethnische und religiöse, sondern auch soziale Kulturen. Auch für Kinder mit speziellen gesundheitlichen Problemen (z. B. bei Allergien) werden Orientierungen gegeben. Für weitere diagnostizierte spezifische gesundheitliche Risiken, Störungen oder Behinderungen und die damit verbundenen Anforderungen muss die betroffene KiTa eine professionelle Beratung einbeziehen. Die damit verbundenen Fragen und Aufgabenfelder sind so spezifisch, dass sie hier nur verkürzt und damit wenig hilfreich ausgeführt werden könnten.

Die Ernährung von Kindern im institutionellen Rahmen einer KiTa führt im Vergleich zum familiären Rahmen des Elternhauses zu anderen Anforderungen. Maßgeblich ist zum einen die Werteorientierung. Im familiären Rahmen entscheiden die Eltern für ihr Kind. Im institutionellen Rahmen sollten es nachvollziehbare und konsistent angewandte Kriterien sein, mit denen Essen und Ernährungsbildung zur Entwicklung und Gesundheitsförderung des Kindes beitragen.

Im familiären Rahmen ist die intensive und ausschließliche Beziehung zwischen Eltern und Kind maßgeblich für die Bedürfniswahrnehmung und -befriedigung. Im institutionellen Rahmen sollten pädagogische Fachkräfte professionell reagieren, d. h. responsiv, den Situationen und den Bedürfnissen der Kinder entsprechend (vgl. Gutknecht & Höhn, 2017; Kap. 5).

Essen und Ernährungsbildung in der KiTa

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