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1. Häufigkeit der Sitzungen/Agenda

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Sitzungen der Ad-hoc-Kommission finden anlassbezogen statt.
Der Vorsitzende, im Falle seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, beruft die Sitzungen ein, bestimmt den Tagungsort sowie die Agenda und leitet die Sitzungen.
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte auf die Agenda unter Einschaltung des Vorsitzenden zu verlangen.
Vorlagen zu Sitzungen sind nach Möglichkeit mit einem Vorlauf von 2 Tagen an alle Mitglieder der Ad-hoc-Kommission und den Vorstandsvorsitzenden zu verteilen, so dass eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzung gewährleistet ist.
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