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1. Häufigkeit der Sitzungen/Agenda
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– | Sitzungen der Ad-hoc-Kommission finden anlassbezogen statt. |
– | Der Vorsitzende, im Falle seiner Abwesenheit der stellvertretende Vorsitzende, beruft die Sitzungen ein, bestimmt den Tagungsort sowie die Agenda und leitet die Sitzungen. |
– | Jedes Mitglied ist berechtigt, die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte auf die Agenda unter Einschaltung des Vorsitzenden zu verlangen. |
– | Vorlagen zu Sitzungen sind nach Möglichkeit mit einem Vorlauf von 2 Tagen an alle Mitglieder der Ad-hoc-Kommission und den Vorstandsvorsitzenden zu verteilen, so dass eine angemessene Vorbereitung auf die Sitzung gewährleistet ist. |