Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 92

I. Vorsitzender/Mitglieder

Оглавление

105

1. Ständige Mitglieder der Ad-hoc-Kommission sind[172] Leiter Compliance-Abteilung oder Leiter Rechtsabteilung – Vorsitzender – Leiter Kommunikationsabteilung Leiter Rechtsabteilung oder Leiter Compliance-Abteilung – stellvertretender Vorsitzender –
2. Die Mitgliedschaft ist als ein persönlich übertragenes Amt zu betrachten. Insoweit ist eine Stellvertretung nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Urlaub, Krankheit) zulässig. Stellvertreter sind stimmberechtigt.
3. Änderungen in Bezug auf die Mitglieder bedürfen der Zustimmung durch den jeweiligen Vorsitzenden der Kommission sowie der Kenntnisnahme durch die GVS.
Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх