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4. Inkraftsetzung/Veröffentlichung

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Die Geschäftsordnung tritt durch Beschlussfassung durch die Ad-hoc-Kommission und des Gesamtvorstandes in Kraft.
Änderungen der Geschäftsordnung, sofern diese die Zielsetzung der Kommission, dessen Vorsitz, den Aufgabenbereich oder die Entscheidungsbefugnisse der Kommission betreffen, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Änderungen in Bezug auf die Mitglieder bedürfen der Zustimmung durch den jeweiligen Vorsitzenden der Ad-hoc-Kommission sowie der Kenntnisnahme durch den Gesamtvorstand. Die Kenntnisnahme kann über die Zuleitung des Protokolls des jeweiligen Gremiums, welches über die Änderung beschlossen hat, in die nächste Sitzung des Gesamtvorstandes erfolgen. Änderungen zur Organisation und Koordination der Ad-hoc-Kommission obliegen dem Sitzungsleiter und bedürfen keiner weiteren Zustimmung.
Der Vorsitzende ist für die Aktualität der Geschäftsordnung verantwortlich.

Jede Änderung der Geschäftsordnung bedarf einer neuen Versionsnummer sowie dem Datum der Inkraftsetzung. Die (Name der für die Dokumentation und Verwaltung von Geschäftsordnungen zuständigen Fachabteilung) ist unverzüglich über eine erfolgte Änderung der Geschäftsordnung unter Zusendung der aktualisierten Fassung zu unterrichten, so dass eine zeitnahe Veröffentlichung im Governance Framework sichergestellt ist.

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