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1. Beschlussfähigkeit

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Die Ad-hoc-Kommission ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder (darunter der Vorsitzende der Kommission oder in seiner Abwesenheit der Stellvertreter) anwesend sind.
Die persönliche Anwesenheit der Mitglieder ist grundsätzlich sicherzustellen. In Ausnahmefällen ist auch die Teilnahme via Video-/Telefonkonferenz oder vergleichbarer Telekommunikationsmittel möglich.
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